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Memmingen: Urteil im Fischertagsprozess: Frauen dürfen fischen

Memmingen

Urteil im Fischertagsprozess: Frauen dürfen fischen

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    Das Urteil ist gefallen: Künftig dürfen Frauen beim Fischertag in Memmingen in den Bach jucken. Klägerin Christiane Renz hat Recht bekommen.
    Das Urteil ist gefallen: Künftig dürfen Frauen beim Fischertag in Memmingen in den Bach jucken. Klägerin Christiane Renz hat Recht bekommen. Foto: Ralf Lienert

    Sichtlich erleichtert und mit einem fröhlichen Lächeln auf den Lippen beantwortet Christiane Renz die Fragen der Journalisten im Gerichtssaal: „Ich bin gerade extrem glücklich und sehr froh, dass ich nun beim Fischertag mitmachen darf.“ Kurz zuvor hatte das Landgericht Memmingen die Berufung des Fischertagsvereins gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen und wie folgt entschieden: „Die Klägerin hat einen Anspruch, in die Fischertagsgruppe der Stadtbachfischer aufgenommen zu werden und darf beim jährlichen Ausfischen des Stadtbachs nicht wegen ihres weiblichen Geschlechts ausgeschlossen werden.“

    Antrag auf Gleichberechtigung wurde zuvor beim Verein abgelehnt

    Tierärztin Christiane Renz ist seit vielen Jahren Mitglied im Fischertagsverein und hatte vor ihrer Klage bereits zweimal beim Verein vergeblich beantragt, dass auch Frauen beim Bachausfischen mitmachen dürfen. Ihre Anträge wurden beide Male mit großer Mehrheit von der Delegiertenversammlung des Vereins abgelehnt. Und zwar mit Verweis auf die Vereinssatzung, laut der nur Männern und Buben am Fischertag in den Bach jucken und Forellen fangen dürfen. Schließlich klagte Renz und bekam im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Memmingen Recht. Gegen das Urteil legte der Verein Berufung ein, die nun vom Landgericht zurückgewiesen wurde.

    Gericht: "Verstoße gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung"

    In der Begründung des Urteils legte Landgerichtspräsident Konrad Beß vor etwa 20 Medienvertretern und ebenso vielen Zuhörern ausführlich dar, warum Christiane Renz einen Anspruch hat, in die Gruppe der Stadtbachfischer aufgenommen zu werden. „Ein Aufnahmeanspruch der Klägerin ergibt sich nach Auffassung des Berufungsgerichts wegen eines Verstoßes des Fischertagsvereins gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung“, sagte Beß. Nach seinen Worten behandelt der Verein weibliche Mitglieder anders als männliche, „ohne vereinsrechtlich dafür einen sachlichen Grund zu haben“. Denn ein Sonderrecht für Männer wäre vereinsrechtlich nur dann zulässig, sofern die Ungleichbehandlung vom Vereinszweck gedeckt wäre. Und das ist nach Auffassung des Gerichts hier nicht der Fall. Laut Satzung sei der Vereinszweck der Dienst für Heimatpflege, Heimatkunde, Kultur und Umweltschutz. „Im Kern geht es somit um das Erinnern an die jahrhundertealte Tradition des Bachausfischens“, sagte Beß: „Nicht aber darum, an eine althergebrachte Rollenverteilung der Geschlechter zu erinnern.“

    Wehrte sich gegen Männerbastionen bei Vereinsveranstaltungen: Christiane Renz.
    Wehrte sich gegen Männerbastionen bei Vereinsveranstaltungen: Christiane Renz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Am Ende unterstrich der Landgerichtspräsident noch, dass der Aufnahmeanspruch von Frauen in die Fischergruppe schon aus vereinsrechtlichen Gründen besteht. Daher habe das Gericht es offen gelassen, ob Artikel 3 des Grundgesetzes – in dem die Gleichberechtigung der Geschlechter festgeschrieben ist – auch im Privatrecht anzuwenden ist.

    Nimmt Fischertagsverein Urteil an? Entscheidung am Donnerstagabend

    Nach der Urteilsverkündung steht Vereinsvorsitzender Michael Ruppert den Journalisten ebenfalls Rede und Antwort: „Wir hätten uns natürlich einen anderen Ausgang gewünscht, weil wir die Vereinsautonomie höher eingeschätzt haben.“ Dennoch spricht er von einer „guten Urteilsbegründung“ durch das Gericht. Ihm und seinen Mitstreitern im Verein sei es bei der Berufung auch darum gegangen, die Einschätzung einer weiteren Instanz zu hören. Ob der Fischertagsverein das Urteil annimmt oder noch einmal die nächste Instanz anruft, wird voraussichtlich am Donnerstagabend, 29. Juli, entschieden. Dann trifft sich die Delegiertenversammlung des Vereins und stimmt über das weitere Vorgehen ab. Das Landgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Somit könnte das letzte Wort noch nicht gefallen sein.

    Indes zeigt sich Christiane Renz bereits zuversichtlich mit Blick auf den nächsten Fischertag: „Meine Stiefel stehen schon parat.“

    Fischertag Memmingen: Das steckt hinter der Tradition

    Beim Fischertag springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischerkönig.

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