Es hat sich früh abgezeichnet, dass dieses Strafverfahren ganz anders werden könnte. Am Morgen des 17. Januar 2018 stand eine Augsburger Oberstaatsanwältin mit einem Durchsuchungsbeschluss bei dem Münchner Steuerexperten Martin H. vor der Haustür. Während manch einer angesichts solch massiver Staatsgewalt dem Nervenzusammenbruch nahe ist, empfing H. die Strafverfolgerin sinngemäß mit den Worten, mit ihr rede er gar nicht, da sie nicht sein intellektuelles Niveau habe.
Steuerhinterziehung