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Fall Mollath: Gustl Mollath legt Revision gegen Urteil ein

Fall Mollath

Gustl Mollath legt Revision gegen Urteil ein

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    Gustl Mollath legt Revision gegen Urteil ein
    Gustl Mollath legt Revision gegen Urteil ein

    Gustl Mollath legt Revision gegen das Urteil am Landgericht Regensburg ein. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Der Freispruch war vor einer Woche im Wiederaufnahmeverfahren ergangen. Darin sah das Landgericht die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an.

    Es befand den 57-Jährigen aber dennoch für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Ob die Revision gegen den Freispruch statthaft und begründet ist, muss nach Angaben des Gerichts der Bundesgerichtshof entscheiden. Mollath war bereits 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. dpa/lby

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