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Justiz
27.06.2017

Aktenklau: Reichsbürgerin muss in Haft

Manuela H., hier am 30.03.2017 mit ihrem Rechtsanwalt Daniel Speckamp im Amtsgericht Kaufbeuren, hat die Berufung zurückgenommen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Der lange Rechtsstreit um eine mutmaßliche Reichsbürgerin endete nun vor dem Landgericht Kempten. Die Angeklagte hat die Berufung zurückgenommen und akzeptiert ein früheres Urteil.

Geplatzt ist die Berufungsverhandlung gegen die mutmaßliche „Reichsbürgerin“ Manuela H., die wegen Aktendiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden war. Denn die Angeklagte hat das Urteil des Amtsgerichts Kaufbeuren nun akzeptiert und damit die Berufung zurückgenommen. Das teilte das Landgericht Kempten mit.

Die Akte der Angeklagten bleibt verschwunden

Der Prozess gegen die 51-Jährige hatte bereits Anfang 2016 begonnen. Die Frau aus Kaufbeuren musste sich damals wegen Fahren ohne Führerschein vor dem Kaufbeurer Gericht verantworten. Im Gerichtssaal kam es dann zu einem tumultartigen Durcheinander. Die Angeklagte zog ihre Strafakte vom Richtertisch und warf sie einem Sympathisanten zu. Die Akte gilt seitdem als verschwunden.

Das Gericht geht davon aus, dass die Kaufbeurerin der Reichsbürgerszene zuzuordnen ist. Sie bestreitet das. Die 51-Jährige wurde in Abwesenheit zu acht Monaten Haft verurteilt, trat diese Strafe aber nicht an, sondern setzte sich nach Spanien ab. Sie sei nicht damit einverstanden gewesen, „wie die Leute in Deutschland behandelt werden“, sagte sie.

Im Februar dieses Jahres wurde sie in Spanien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. In der Gerichtsverhandlung am 30. März verurteilte das Amtsgericht Kaufbeuren die Angeklagte dann wegen Diebstahl und des Absetzen ins Ausland zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

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