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  3. Kaufbeuren: Nach Ausraster im Wirtshaus: Landtagsabgeordneter Pohl darf aufatmen

Kaufbeuren
10.08.2021

Nach Ausraster im Wirtshaus: Landtagsabgeordneter Pohl darf aufatmen

Der öffentliche Streit mit einem Anwalt brachte den Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl kurzfristig ins Visier der Justiz.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Des Allgäuer Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl (FW) hatte einen Anwalt in Kaufbeuren wüst beschimpft. Warum der Fall nun aber strafrechtlich ohne Folgen bleibt.

Der Allgäuer Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Bernhard Pohl (Freie Wähler) ist nach seinem Ausraster in einem Lokal in Kaufbeuren nicht länger im Visier der Justiz. Die Strafanzeige eines Rechtsanwalts und Steuerberaters wegen Beleidigung wird von der Staatsanwaltschaft in Kempten nicht weiter verfolgt.

Umgekehrt werden die Ermittler auch einer Strafanzeige Pohls gegen seinen Kontrahenten wegen Erpressung nicht Folge leisten. Dies geht aus zwei Schreiben der Staatsanwaltschaft hervor, die unserer Redaktion in Kopie vorliegen.

Pohl soll den Anwalt „Vollpfosten“ und „Arschloch“ genannt haben

Pohl hatte seinen früheren Kollegen am 1. Juli dieses Jahres in dem Lokal wüst beschimpft. Er soll ihn, so stand es in der Strafanzeige, in Gegenwart des Wirts und anderer Gäste unter anderem als „Vollpfosten“ und „Arschloch“ tituliert haben. Pohl bestritt den Vorfall nicht. Als Hintergrund für seine Verärgerung nannte er im Nachhinein das Geschäftsgebaren seines Kollegen.

Pohls Versuch, die Sache mit einer Entschuldigung beizulegen, scheiterte. Als sein Kontrahent, wie Pohl sagte, ihn anzeigte und eine Entschädigungszahlung forderte, habe er seinerseits Strafanzeige wegen versuchter Erpressung erstattet.

Die Staatsanwaltschaft aber kann, wie aus den Schreiben hervorgeht, in beiden Fällen kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung erkennen. Den streitenden Kollegen bleibe der Weg einer Privatklage.

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