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Niederbayern: Kirche zu verkaufen - Kapelle sucht neuen Eigentümer

Niederbayern

Kirche zu verkaufen - Kapelle sucht neuen Eigentümer

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    Ungewöhnliches Angebot: Die Kapelle Sankt Koloman im niederbayerischen Lenzing steht zum Verkauf. Der Freistaat hat keine Verwendung für die Immobilie.
    Ungewöhnliches Angebot: Die Kapelle Sankt Koloman im niederbayerischen Lenzing steht zum Verkauf. Der Freistaat hat keine Verwendung für die Immobilie. Foto: Freistaat Bayern

    Oft ist es ja so: Gerade die skurrilsten Angebote finden besonders schnell einen Käufer. So geschehen etwa im Jahr 2005, als der alte VW Golf, der einmal Papst Benedikt XVI. gehört hatte, einen neuen Besitzer suchte. 190.000 Euro gingen damals ziemlich schnell über die virtuelle Ladentheke. Liebhaber von Klerikalem können nun erneut zuschlagen. Denn – kein Witz – der Freistaat Bayern verkauft eine Kirche. Und zwar die Kapelle Sankt Koloman in Lenzing, einem Ortsteil von Niederwinkling im Landkreis Straubing-Bogen. Zugegeben, ein Papst hat sich in dem Kirchlein höchster Wahrscheinlichkeit nach niemals blicken lassen. Aber außergewöhnlich ist das Angebot allemal.

    Problem: Das Kirchlein steht unter Denkmalschutz

    Seit Anfang 2016 gehört die Kapelle dem Freistaat. Es handle sich um eine Nachlassimmobilie, die sich zuvor in Privatbesitz befunden habe und aufgrund des gesetzlichen Erbrechts dem Freistaat zugefallen sei, teilt Cornelia Ertl mit, die stellvertretende Geschäftsführerin von Immobilien Freistaat Bayern. Dass der Freistaat die Immobilie behält, sei nicht vorgesehen. Es gebe keinen Bedarf. Deswegen nun also der Verkauf, der in der Tat höchst ungewöhnlich ist. Vergleichbare Immobilien seien vom Freistaat bisher nicht veräußert worden, sagt Ertl.

    Wie alt Sankt Koloman ist, lässt sich nicht genau sagen. Das Baujahr ist unbekannt, erstmals erwähnt wurde die Kapelle um 1500. Heute steht das Kirchlein unter Denkmalschutz. Sie abzureißen und an die Stelle ein schmuckes Einfamilienhaus zu bauen, ist also nicht möglich. „Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz sind Denkmaleigentümer verpflichtet, ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen“, heißt es in der Ausschreibung. Der künftige Eigentümer müsste das Bauwerk also erhalten – und Gläubigen weiterhin Zutritt gewähren. „Die örtliche Filialkirchenstiftung besitzt das dinglich gesicherte Recht, die Kapelle zu gottesdienstlichen Zwecken zu nutzen“, erläutert Ertl.

    Abreißen und ein Einfamilienhaus bauen? Geht nicht

    Das wird wohl aber kaum der Fall sein. Seit er Pfarrer ist, habe seine Pfarrei dort noch keinen Gottesdienst gefeiert, sagt der Ortsgeistliche Franz Wiesner. Die Nachbarpfarrei habe in der Kapelle aber etwa ein Mal pro Jahr eine Veranstaltung gehabt. „Aber das ist auch schon vorbei. Die letzten ein, zwei Jahre war gar nichts mehr.“

    Noch bis zum 31. Mai können Angebote für die Kapelle abgegeben werden. Ob es bereits Kaufinteressenten gibt, ist nicht bekannt. Auch nicht, wie viel Geld sich der Freistaat vom Verkauf der Kirche erhofft. Dass bei so außergewöhnlichen Verkäufen eine ordentliche Summe zustande kommen kann, hat sich schon öfter gezeigt. Etwa beim Verkauf des wohl teuersten Golfs der Geschichte.

    Kardinal Joseph Ratzinger war der letzte bekannte Halter dieses grauen VW Golf IV.
    Kardinal Joseph Ratzinger war der letzte bekannte Halter dieses grauen VW Golf IV. Foto: Archivfoto: Jörg Taron

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