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Fahrkarten müssen günstiger werden

Kommentar Von Markus Bär
22.01.2020

Die Mehrwertsteuersenkung für Bahnkarten ist eine gute Sache. Für viele Bahnfahrer hat das aber keine Folgen.

Die Idee ist eigentlich gut: Der Gesetzgeber hat eine Mehrwertsteuersenkung bei Bahnfahrkarten beschlossen. Auch bei Entfernungen ab 51 Kilometern soll – wie schon auf Strecken bis zu 50 Kilometern – der reduzierte Satz von sieben Prozent gelten. Statt wie bisher 19 Prozent. Eine satte Preisreduktion von zwölf Prozent hätte dies zur Folge haben müssen. Hat sie für viele Bahnfahrer aber nicht. Weil die Gemeinschaft der Bahngesellschaften – also nicht nur die Deutsche Bahn – die Reduktion voraussichtlich mit einem halben Jahr Verspätung umsetzt.

Bahnkunden müssen noch auf Vergünstigungen warten

Nun wäre es das Mindeste, dass die Kunden die sechs Monate Mehrkosten erstattet bekommen. Ob dies allerdings so ist, bleibt abzuwarten: „Das ist Gegenstand der Verhandlungen mit den anderen Nahverkehrsunternehmen und den Landesgesellschaften. Die DB kann hier nichts vorwegnehmen“, teilt die Deutsche Bahn unserer Redaktion dazu nur mit. Dem Bahnkunden bleibt wieder nichts anderes übrig, als zu warten. Aber das ist er ja gewohnt.

Verspätungen gehören trotz vieler gegenteiliger Versprechungen nach wie vor zum Pendleralltag. Wer mit der Bahn fährt, braucht aber auch ohne Verspätungen in der Regel mit allem drum und dran länger, um ans Ziel zu kommen, als wenn er mit dem Auto fährt. Dazu kommt: Oft ist das Reisen mit dem Auto trotz allem immer noch billiger als mit der Bahn.

Wenn die Politik aber die Menschen zum Verzicht auf das Auto auf die Schiene bringen will, muss sie die Fahrkarten noch wesentlich stärker subventionieren und das Bus- und Bahnfahren bei der Lohnsteuererklärung massiv in der Entfernungspauschale bevorteilen. Sonst wird das nie was.

Lesen Sie dazu auch: Fahrkarten bei der Bahn werden nicht unbedingt günstiger

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.01.2020

>> Fahrkarten müssen günstiger werden <<

Das geht am Sachverhalt vorbei!

Verkehrsverbünde und Landesverkehrsgesellschaften (= Staat = von Politkern beherrscht) geben die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Fahrgäste weiter.

23.01.2020

… genau so sieht es nämlich aus - und zwar auch bei der EEG-Umlage, die angeblich ja auch den Strompreis senken sollen - was bleibt ist die Lebenhaltungsverteuerung durch die CO2-Steuer (die nicht einmal legal ist, da sie das Gleiche wie die Ökosteuer aus 1999 nochmals versteuert - und Doppelversteuerung ist gesetzlich nicht zulässig)… es werden Wetten angenommen ;o)

23.01.2020

Nachtrag: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/doppelbesteuerung-32017

22.01.2020

Nicht nur Fahrkarten. Durch Manipulationen, indem weniger Inhalt oder Qualität geliefert wird, liegen wir mittlerweile bei einer versteckten Inflationsrate im zweistelligen Bereich.