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Urteil gegen Todesfahrer: Im Zweifel für den Rechtsstaat

Kommentar Von Holger Sabinsky-Wolf
25.10.2019

Ein Mann fährt eine Frau im Suff tot. Das Urteil ist milde. Warum sich dem Laien die Haare sträuben und ein Gericht dennoch kühlen Kopf bewahren muss.

Dieses Urteil lässt einen nach Luft schnappen: 5000 Euro Geldstrafe für jemanden, der eine junge Frau im Vollrausch totgefahren hat? Dem Normalbürger, also dem „Volk“, in dessen Namen solche Urteile gefällt werden, sträuben sich die Haare, wenn er so etwas hört. Es ist keine Übertreibung zu sagen, der Todesfahrer hat genug gesoffen, um am Ende sehr glimpflich davonzukommen. Es ist nur eine vereinfachte Umschreibung des entsprechenden Paragrafen.

Es sind Urteile wie dieses, die geeignet sind, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat weiter zu erschüttern. Weil sie emotional höchst berührt sind. Weil sie es einfach nicht nachvollziehen können, wie die Justiz zu so einer Entscheidung kommt. Weil sie es schlicht ungerecht finden.

Ein Rechtsstaat, der willkürlich urteilt, ist kein Rechtsstaat

Und doch ist es so eine Sache mit allzu emotionalen Bewertungen von Gerichtsurteilen. Denn die Justiz darf natürlich nicht nach Emotionen urteilen, sondern muss sich mit kühlem Kopf auf ein festes Regelwerk stützen, das immer und für jeden gilt. Denn was wäre das denn für ein Rechtsstaat, der willkürlich von Fall zu Fall entscheiden könnte? Eben kein Rechtsstaat mehr.

Den Eltern des Opfers Theresa Stahl ist all dies natürlich kein Trost. Sie haben unter furchtbaren Umständen ihre Tochter verloren. Es ist daher gut und richtig, dass sie und die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen. Denn es scheint ein wenig so, dass der Richter seinem eigenen Urteil nicht recht traut. Und dieser Eindruck darf am Ende auf gar keinen Fall stehen bleiben.

Lesen Sie dazu auch: Seine Tochter wurde totgefahren: "Dieses Urteil ist ein Freifahrtschein"

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.10.2019

"Denn es scheint ein wenig so, dass der Richter seinem eigenen Urteil nicht recht traut".
Wenn dem wirklich so sein sollte, ist das kein "Richter" und er sollte zurücktreten bzw. den Vorsitz abgeben und einen anderen entscheiden lassen. Richter, welche Ihrem eigenen Urteil "nicht trauen", sind keine Richter!

26.10.2019

Sie machen es sich schon sehr einfach, Herr Sabinsky-Wolf. Das geltende Recht sagt bzw. lässt es zu, dass jemand sturzbesoffen einen Menschen töten kann und diese Tat dann mit einer lächerlichen Geldstrafe geahndet werden kann. Das ist nun mal geltenes Recht, sagen Sie, und damit ist die Sache für Sie erledigt. Muss man damit leben so quasi. Wie wäre es denn , hiern auch mal die diesbezügliche Norm in Frage zu stellen? Ihre Argumentation nämlich führt in letzter Konsequenz dazu, dass auch die DDR und der mörderische Schießbefehl in Ordnung waren, denn schließlich gab es in der DDR entsprechende Gesetze, man durfte nicht fliehen, das war mit schwerer Strafe bedroht. Geltendes Recht damit. In Ihrer Logik hieße das, alles in Odnung, schwere Strafen bei nicht erlaubtem Grenzübetritt waren ja gesetztlich definiert, also alles in Ordnung, DDR war ein Rechtsstaat. Hier - ich gehe mal davon aus, dass ich da richtig liege - sagen Sie doch sicher auch, das formell geltende Gesetz war (vorsichtig formuliert) nicht in Ordnung, es verstieß gegen jede natürliche Empfindung. Und nichts anderes liegt hier auch vor: Mag ja sein, dass die geltenden Normen diesen lächerlichen Richterspruck decken - aber dann ist eben die Norm zu hinterfragen, und zwar ernsthaft. Es kann nicht sein, dass ein solches Urteil gesprochen werden kann, da wäre der Gesetzgeber gefragt. Aber bei unsrer generll extrem täterfreundlichen Rechtsprechung und Justiz und Gesetzgebeung wird da nichts passieren.
Sie haben doch sicher auch das Urteil mit der Lehrerin zur Kenntnis genommen, die da im IKEA einem unerzogenen Rotzlöffel eine "Watschn" verpasst hat. 2000 Euro Geldstrafe war das Ergebnis, und dazu kommen evtl. noch berufsrechtliche Folgen für die Lehrerin. De facto vielleicht sogar eine Existenzvernichtung, wenn es ganz schlimm kommen solte. Zweieinhalb Ohrfeigen, wenn ich es mal so ausdrücken darf, sind also gleichzusetzen mit dem Totfahren eines jungen Menschen im Suff. Aber Sie finden das sicher in Ordnung, ist ja alles rechtsstaatlich oder?

28.10.2019

Genau so sehe ich es auch!
Nein man kann es nicht in Worte fassen, was dieses Urteil sein soll - Belobigung oder Strafe? Bei beiden Varianten setzt die Logik aus. Wer verfasst solche Gesetze in diesem Land, wer steckt dahinter, dass es solche "Rechtsprechungen" geben kann und darf? Es ist keine Verhältnismässigkeit vorhanden, wenn man Taten und Urteile in diversen Fällen vergleicht. In Ihrem Beispiel die Lehrerin bei IKEA und viele, viele andere mehr, die das stinknormale Rechtsempfinden eines Menschen überfordern.

26.10.2019

Und trotzdem fällt auf, dass es Täter in Deutschland vergleichsweise billig kommt, wenn sie bei einer Tötung ein Kraftfahrzeug verwendet haben. Hätte der Täter besoffen mit einem Gewehr rum geballert (egal ob auf einem Schießstand oder nicht), wäre er nicht so billig davon gekommen. Dabei sind beide Gegenstände, Auto wie Gewehr dazu geeignet, mühelos jemanden umzubringen. Beides hat man sich aber (im Normalfall) nicht dafür angeschafft. Es ist eigentlich immer »aus Versehen«. Schwupps und schon ist es passiert. Genau deshalb gibt es eigentlich die erhöhte Verantwortung, auch rechtlich, wenn man ein Kraftfahrzeug führt. Besoffen oder nicht, mach's mit einem Auto und es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dafür hinter Gittern zu landen. Nimm was anderes und ich würde nicht darauf wetten.