Stefan B. besucht mit seinen Freunden eine Disco, sie feiern und trinken viel Alkohol. Ein Fremder kommt auf ihn zu und provoziert ihn. Auch wenn der Vorfall schon eine Zeit zurückliegt, kann sich Stefan B. heute noch gut daran erinnern. „Ich war sehr betrunken und konnte nicht mehr klar denken. Irgendwie wollte ich aus dieser Situation raus. Aber mein Stolz und meine Ehre waren größer. Ich hatte Angst, dass meine Freunde denken, ich bin ein Feigling.“ Stefan B. holt aus und schlägt seinem Gegenüber mit der Faust ins Gesicht. Seinem Opfer fügt er eine Schramme zu und demoliert dessen Brille. Stefan B. wird vom Gericht wegen Körperverletzung verurteilt – zum dritten Mal. Es ist bereits wegen zwei Körperverletzungen vorbestraft. „Ich bin jetzt für zwei Jahre und acht Monate auf Bewährung. Wenn ich noch einmal gewalttätig werde, muss ich ins Gefängnis.“
Kriminalität