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Landgericht Regensburg: Gustl Mollath muss sich psychiatrisch untersuchen lassen

Landgericht Regensburg

Gustl Mollath muss sich psychiatrisch untersuchen lassen

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    Gustl Mollath wird sich psychiatrisch untersuchen lassen müssen.
    Gustl Mollath wird sich psychiatrisch untersuchen lassen müssen. Foto: Andreas Gebert

    Jahrelang war Gustl Mollath gegen seinen Willen in einer Psychiatrie untergebracht. Auch deshalb hatte der inzwischen 57-Jährige Psychiatern stets misstraut. Doch nun soll Gustl Mollath erneut psychiatrisch begutachtet werden. Psychiater Norbert Nedopil soll die Schuldfähigkeit des Nürnbergers überprüfen - wegen des Wiederaufnahmeverfahrens am Landgericht Regensburg. Gerichtssprecher Johann Piendl bestätigte einen Bericht der "Nürnberger Nachrichten" (Donnerstag). Das Wiederaufnahmeverfahren soll voraussichtlich im Frühjahr beginnen.

    Gutachter soll Gustl Mollath untersuchen

    Die zuständige 6. Strafkammer habe die Bestellung des Gutachters unter anderem mit der "Vorgeschichte" des Falls begründet, sagte der Gerichtssprecher. Es wäre verfahrensrechtlich unangemessen, wenn das Gericht in einem solchen Fall kein Gutachten in Auftrag geben würde. Unabhängig vom Fall Mollath seien Gerichte bei Anhaltspunkten für eine fehlende Schuldfähigkeit von Angeklagten grundsätzlich dazu verpflichtet, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, sagte Piendl.

    Im Frühjahr wohl muss Mollath wieder vor Gericht

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

    Der Sprecher legte aber Wert auf die Feststellung, dass das Gericht keineswegs an die Einschätzung des Gutachters gebunden sei. "Das Gericht kann daraus in eigener Zuständigkeit seine Schlüsse ziehen. Nicht der Gutachter, sondern das Gericht entscheidet über einen Angeklagten." Mollath muss sich voraussichtlich von Frühjahr 2014 an wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Das Verfahren von 2006 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth soll damit erneut aufgerollt werden.

    Gustl Mollath hatte psychiatrische Untersuchung immer abgelehnt

    Nach Piendls Angaben werde der Gutachter das direkte Gespräch mit Mollath suchen. Sollte Gustl Mollath einen direkten Kontakt mit ihm ablehnen, werde auch Nedopil nach Aktenlage entscheiden müssen. "Das können dann neben früheren Erkenntnissen auch Arztbriefe und andere verwertbare Dokumente sein", erläuterte Piendl. Mollath hatte in der Vergangenheit zumeist eine Begutachtung mit dem Argument abgelehnt, er sei nicht psychisch krank. Auch Mollaths Anwalt Gerhard Strate hatte wiederholt erklärt, er halte eine psychiatrische Untersuchung seines Mandanten für überflüssig.

    Gustl Mollath kam im Sommer frei

    Seit 2006 saß Gustl Mollath in der Psychiatrie. Ihm wurde vorgeworfen, seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben. In diesem Sommer kam Gustl Mollath frei. Mehrere Gutachter hatten ihm "Wahnvorstellungen" attestiert und ihn als allgemeingefährlich eingestuft und deshalb seine Einweisung in die Gerichtspsychiatrie empfohlen. In der Regel fußten die Gutachter-Einschätzungen auf Informationen aus Mollaths Straf- und Patientenakte. Mollath selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt hatte. dpa/AZ

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