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Landkreis Augsburg: Vergewaltigung zu viert?

Landkreis Augsburg

Vergewaltigung zu viert?

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    Vier Männer sollen eine 18-Jährige auf einem Disco-Parkplatz vergewaltigt haben. (Symbolbild) dpa
    Vier Männer sollen eine 18-Jährige auf einem Disco-Parkplatz vergewaltigt haben. (Symbolbild) dpa

    Vier junge Männer müssen sich seit Montag vor dem Augsburger Landgericht verantworten, weil sie im vergangenen Juli auf dem Parkplatz einer Diskothek in Gersthofen bei Augsburg zusammen eine damals 18-Jährige vergewaltigt haben sollen. Die junge Frau leidet auch heute noch psychisch unter den Vorfällen jener Nacht. Zum Prozessauftakt am gestrigen Montag bestritten die Angeklagten (19 bis 24 Jahre alt) die Vorwürfe. Es habe sich um einvernehmlichen Gruppensex gehandelt.

    Geht es nach der Anklage, muss es ein Hilfeschrei gewesen sein, den keiner hörte. „Lasst mich“, schrie die 18-Jährige laut Ermittlungen, als die vier Männer in einem abgelegenen Teil des Parkplatzes über sie hergefallen sein sollen. Mit einem von ihnen hatte die junge Frau an einem Sonntagmorgen gegen 3 Uhr die Disco verlassen, nachdem man sich dort gerade erst kennengelernt hatte. Auf dem Parkplatz soll es dann zur ersten Vergewaltigung gekommen sein. Währenddessen kamen drei Freunde des 19-Jährigen aus der Disco und fielen auch über die junge Frau her, so die Anklage. 40 Minuten soll das Martyrium gedauert haben. Das ist die eine Darstellung der Vorfälle.

    Die Angeklagten wiederum erzählten gestern ihre Version der Ereignisse. Die Männer stammen allesamt aus Erlangen und hatten an jenem Abend in der Disco in Gersthofen einen Geburtstag gefeiert. Der Großteil war ziemlich angetrunken. „In der Disco gibt es eine drehbare Tanzfläche. Darum sind wir so weit gefahren“, erinnerte sich Coskun K., mit dem die junge Frau die Disco verlassen hatte.

    Er und seine Freunde arbeiten in gewöhnlichen Berufen, etwa als Mediengestalter oder Bürokaufmann. Sie sagten vor Gericht, dass es ihnen leidtue, wenn sie der jungen Frau etwas angetan hätten. Allerdings hätten sie immer geglaubt, dass alles in gegenseitigem Einverständnis passierte. Es habe sich um ein „Liebesabenteuer“ gehandelt, erzählte K. „Es lief alles einvernehmlich.“

    Nach und nach seien dann seine Freunde aus der Disco hinzugekommen und hätten mitgemacht. „Es kam mir alles normal vor“, so einer der jungen Männer. Einer der Angeklagten spielte wohl ein Versatzstück aus einem Pornofilm nach, offenbar filmte einer von ihnen einige Sekunden des Geschehens mit einem Handy. Auffindbar sind die Aufnahmen, die Auskunft darüber geben könnten, ob Zwang mit im Spiel war, nicht mehr.

    Kollegen hinterher von der Aktion erzählt

    Möglicherweise kam den Angeklagten alles vor wie in einem Film. Einer hatte schon Erfahrungen mit Gruppensex. Ein anderer will hinterher stolz Arbeitskollegen von dem Geschlechtsverkehr erzählt haben. Das Gericht hatte mit diesem Verständnis von Sexualität zum Teil wohl seine Mühe, wie sich aus den Nachfragen schließen ließ.

    Rechtlich entscheidend ist freilich allein, ob Zwang mit im Spiel war. Ob es sich so zugetragen hat, wie es die Angeklagten, junge Männer mit türkischen und afghanischen Wurzeln, behaupten, ist offen. Dafür, dass sie nicht glaubten, etwas Unrechtes getan zu haben, würde sprechen, dass sie der jungen Frau angeblich erzählten, wie sie mit Vornamen heißen und woher sie kommen. Doch andererseits gibt es Widersprüche zwischen den Aussagen kurz kurz nach der Festnahme und gestern vor Gericht. Manche Schilderung, dass alles bis zum Ende einvernehmlich lief, scheint vom Ablauf her schwierig zu glauben. Als sie später bemerkten, dass die junge Frau weinend zu einem Türsteher ging, brach die Gruppe jedenfalls schnell auf.

    Eine aufwendige Beweisaufnahme ist absehbar. Bereits gestern konnten aus Zeitgründen nur drei der vier Angeklagten vernommen werden. Mit den vier angesetzten Verhandlungstagen wird das Gericht kaum hinkommen, wenn es bei den Aussagen bleibt. Und der jungen Frau, die nach dem Vorfall in die Psychiatrie musste, wird eine Aussage wohl nicht erspart bleiben. Der Prozess wird fortgesetzt.

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