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München: Letztes Plädoyer im NSU-Prozess erwartet

München

Letztes Plädoyer im NSU-Prozess erwartet

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    Der NSU-Prozess rund um die Angeklagte Beate Zschäpe geht heute in die Schlussrunde.
    Der NSU-Prozess rund um die Angeklagte Beate Zschäpe geht heute in die Schlussrunde. Foto: Matthias Schrader, dpa

    Finale bei den Plädoyers im NSU-Prozess: Als letzte Anwältin hat Pflichtverteidigerin Anja Sturm am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ihr Plädoyer für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gehalten. Sturm gehört zu dem Anwaltstrio, das die Angeklagte seit Beginn des Verfahrens vertritt, mit dem Zschäpe aber zerstritten ist. 

    Verteidigerin Sturm: Zschäpe war kein Mitglied der NSU

    Die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe war nach Ansicht von Verteidigerin Anja Sturm kein Mitglied der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund". Der NSU habe allein aus Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestanden und sei keine terroristische Vereinigung im strafrechtlichen Sinne gewesen, sagte Sturm vor dem Münchner Oberlandesgericht. Tatsächlich muss eine solche Vereinigung laut Strafgesetzbuch aus mehr als zwei Personen bestehen. Sturm aber sagte: "Beate Zschäpe hat den NSU weder mitbegründet, noch hat sie sich an ihm beteiligt." Gegen sie könne auch keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

    Sturm fordert: Im Zweifelsfall für die Angeklagte

    Sturm appellierte mehrfach direkt an das Gericht, bei der anstehenden Urteilsfindung in Betracht zu ziehen, "dass es auch anders gewesen sein könnte, als der Generalbundesanwalt meint". "Ich appelliere an Sie, demütig zu sein. Demütig vor der eigenen Subjektivität", sagte sie. "Die Frage der Voreingenommenheit hat nichts mit Intelligenz zu tun. Im Gegenteil: Intelligenz ohne das gebotene Maß an Demut vor der eigenen Unkenntnis führt regelmäßig zur Voreingenommenheit."

    Der NSU soll zehn Morde begangen haben

    Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Die Bundesanwaltschaft meint, sie sei so zu bestrafen, als habe sie die Taten selber ausgeführt. Dazu zählen vor allem zehn Morde an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden und einer Polizistin aus Fremdenhass und Hass auf den Staat. Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Zschäpes zwei Verteidiger-Teams bestreiten eine Mittäterschaft und fordern eine Haftstrafe von unter zehn Jahren beziehungsweise die sofortige Freilassung.

    Der Prozess läuft seit über fünf Jahren

    Das Plädoyer Sturms ist das letzte in dem seit über fünf Jahren laufenden NSU-Prozess. Damit wäre theoretisch, nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer, der Weg für ein Urteil in absehbarer Zeit frei. Der OLG-Senat muss sich dann noch mit Beweisanträgen der Zschäpe-Verteidiger befassen. Anschließend folgen nur noch die letzten Worte der Angeklagten und dann das Urteil - wenn alles planmäßig läuft. (dpa/lby)

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