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München: Mann zu Tode geprügelt: 34-Jähriger muss acht Jahre in Haft

München

Mann zu Tode geprügelt: 34-Jähriger muss acht Jahre in Haft

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    Ein 34-Jähriger prügelt einen Bekannten zu Tode. Das Münchner Landgericht verurteilt ihn zu acht Jahren Haft.
    Ein 34-Jähriger prügelt einen Bekannten zu Tode. Das Münchner Landgericht verurteilt ihn zu acht Jahren Haft. Foto: Alexander Kaya

    Ein 34-Jähriger ist am Dienstag vom Münchner Landgericht I wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte so lange auf einen 50-jährigen Bekannten eingeprügelt hat, bis dieser kurze Zeit später an seinen Verletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte für einen Freispruch.

    Ein 34-Jähriger prügelt Bekannten zu Tode - acht Jahre Haft

    Während der Verhandlung hatte sich der der 34-Jährige nicht zu den Vorwürfen oder einem möglichen Motiv geäußert. Bei einer polizeilichen Vernehmung hatte der in München geborene Türke laut Staatsanwaltschaft angegeben, dass er seinem Bekannten nur nach einem Sturz aufhalf, ihn auf das Bett legte und versuchte, ihn wiederzubeleben.  

    Die Aussage des Mannes deckte sich nicht mit einem rechtsmedizinischen Gutachten. Demnach sind die Verletzungen des Opfers nicht auf einen Sturz zurückzuführen, sondern auf massive Gewalteinwirkung. Der 50-Jährige hatte Rippenbrüche und Einblutungen erlitten - besonders im Gesicht, am Rücken und am Kehlkopf. Dieser Darstellung folgte auch das Gericht. Zudem hatten mehrere Zeugen den Angeklagten belastet.

    Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und drogenabhängig

    Der 34-Jährige hatten sein Opfer nach eigener Aussage schon seit 15 Jahren gekannt - aber nur flüchtig. Als er im Juni 2015 ohne festen Wohnsitz und "total fertig von den Drogen" gewesen sei, traf er ihn zufällig in der U-Bahn. Dieser habe ihn dann bei sich in der Wohnung aufgenommen, wo die beiden Männer Alkohol tranken und Drogen nahmen. Laut Anklage kam es an diesem Abend zum Streit. Der Vater von zwei Töchtern schlug demzufolge mit den bloßen Händen von hinten auf sein Opfer ein. 

    Das Strafmaß begründete das Gericht mit der kriminellen Energie des 34-Jährigen, seinen einschlägigen Vorstrafen sowie seinem erheblichen Drogenproblem. Der vorsitzende Richter ordnete daher auch die Fortsetzung der Entzugstherapie an, in der sich der Münchner seit mehreren Monaten befindet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/lby)

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