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Medientage München: Soll der Rundfunkbeitrag angehoben werden?

Medientage München

Soll der Rundfunkbeitrag angehoben werden?

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    17,50 Euro wird derzeit pro Monat für jede Wohnung erhoben. Bei Wohngemeinschaften läuft die Zahlung über eine angemeldete Person.
    17,50 Euro wird derzeit pro Monat für jede Wohnung erhoben. Bei Wohngemeinschaften läuft die Zahlung über eine angemeldete Person. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolfoto)

    Der Gastgeber der Medientage München hat sich dafür ausgesprochen, den Rundfunkbeitrag immer entsprechend der Inflationsrate anzuheben. "Feste Budgets und ein Teuerungsausgleich um den Wert der Inflation haben den Vorteil der Planungssicherheit für die Sender", sagte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Siegfried Schneider, vor Beginn der Konferenz (24.-26.10.). 

    Zuvor müsse die Politik aber klar definieren, welchen Auftrag ARD, ZDF und Deutschlandradio haben und wie viel Geld dafür nötig sei, betonte Schneider: "Nicht jede Show, nicht jeder Sportevent, nicht jeder Krimi zählt zum Grundversorgungsauftrag mit den Schwerpunkten Information, Kultur und Bildung im engeren Sinne."

    Auch der ARD-Vorsitzende wird bei den Medientagen München sprechen

    Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm bekommt zum Auftakt der Medientage Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen: Zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden von ProSiebenSat.1, Max Conze, will er am Mittwoch (10.30 Uhr) einen Blick auf die "Zukunft des Fernsehens" werfen.

    Bisherige Urteile zum Rundfunkbeitrag

    Der Rundfunkbeitrag hat die Gerichte schon oft beschäftigt. Er wird seit 2013 pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl der Geräte erhoben. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sowie von Landesverfassungsgerichten:

    Private Haushalte: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im März 2016, der Rundfunkbeitrag für private Haushalte sei nicht zu beanstanden. Die Kläger hielten es für ungerecht und verfassungswidrig, dass sie den Beitrag zahlen müssen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.

    Hotelzimmer: Anders als bei Privatwohnungen darf der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist. Das entschieden die obersten Verwaltungsrichter im September 2017. Geklagt hatte die Betreiberin eines Hostels in Neu-Ulm, die den allgemeinen Beitrag für Betriebsstätten zahlt und auch noch für jedes ihrer Gästezimmer einen Drittel-Beitrag zahlen sollte.

    Unternehmen: Im Dezember 2016 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Unternehmen. Sie wies damit Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto zurück. Diese hatten sich dagegen gewandt, dass der Beitrag nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen bemessen wird. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt.

    Bereits im Mai 2014 waren Unternehmen mit entsprechenden Klagen vor dem Bayerische Verfassungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gescheitert.

    In Vertretung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wird der bayerische Medienminister Georg Eisenreich (CSU) ein Grußwort sprechen. Zu der dreitägigen Konferenz und Ausstellung in der Messe München werden rund 400 Referenten und 7000 Besucher erwartet. 

    Mehrere Länder wollen den Rundfunkbeitrag an die Inflationsrate koppeln

    Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Anfang 2019 müssen die Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mitteilen, wie viel Geld sie für 2021 bis 2024 brauchen. Die KEF prüft und schlägt dann den Ministerpräsidenten die künftige Beitragshöhe vor. Mehrere Länder wollen den Beitrag an die Entwicklung der Inflationsrate koppeln.

    Das bisherige Verfahren habe Nachteile, erklärte Schneider: "Es scheint doch, dass die Sender mehr anmelden, weil sie erwarten, dass ein Teil wieder weggestrichen wird. Eingespartes wiederum kann nicht woanders verwendet werden. Mit einem frei verfügbaren Budget wären die Sender flexibler." (dpa)

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