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Augsburg
27.05.2015

Mehr Schutz für Gewässer mit Schutzstreifenpflicht

Gewässer in Bayern leiden unter den Einschwemmungen aus der Landwirtschaft.
Foto: Fischereiverband Schwaben

Der Fischereiverband fordert, dass fünf Meter breite Schutzstreifen Pflicht werden. Denn die Gewässer leiden unter den Einschwemmungen aus der Landwirtschaft.

Es war kein sehr starker Regen. Doch vom Acker, der eine leichte Hangneigung hat, rutschte Erde ab und gelangte ungebremst in den Bach. Es fehlt der Puffer, ein Wiesenstreifen, der Sedimente und Dünger aufhalten könnte. Hans-Joachim Weirather kennt zahlreiche solcher Beispiele an heimischen Gewässern. Der Präsident des Fischereiverbandes Schwaben und Unterallgäuer Landrat hat deshalb keinerlei Verständnis dafür, dass der Landtag mit seiner CSU-Mehrheit erneut einen Antrag der Opposition abgelehnt hat, wonach fünf Meter breite Gewässerrandstreifen künftig gesetzlich Pflicht sind. „Das ist absolut nicht nachvollziehbar.“

Bayern ist das einzige Bundesland ohne geschützten Uferrandstreifen

Seiner Meinung nach steht diese Entscheidung im Widerspruch zu einem erfolgreichen Gewässerschutz. Bayern ist zudem das einzige Bundesland, in dem es keine gesetzlich geschützten Uferrandstreifen gibt, unterstreicht Weirather. „Gewässerrandstreifen sind absolut unverzichtbar für lebendige Bäche und Flüsse.“ Deshalb fordert der Fischereiverband nochmals eindringlich, dass der Freistaat sie ins Wassergesetz aufnimmt und somit gesetzlich verpflichtet sind. Denn die intensiv bewirtschafteten Äcker reichen oft bis ans Gewässer.

Wozu es führt, wenn es keine Pufferstreifen gibt, zeigt laut Weirather der Zustand unserer Gewässer. Der Grund von Bächen und Flüssen verschlammt durch den Sedimenteintrag zunehmend. Die meisten Fischarten brauchen zur Fortpflanzung sauberes Kies. „Finden sie nur noch Schlamm, laichen sie nicht mehr und sind vom Aussterben bedroht“, sagt Weirather. Das gilt auch für Muscheln, die es früher in Massen gab. Durch den Eintrag von Dünger nehme zudem das Algenwachstum zu, was den Sauerstoffhaushalt des Wassers beeinträchtig. Das wirkt sich wiederum negativ auf die Fischfauna aus.

Das Prinzip der Freiwilligkeit ist Weirathers Ansicht nach gescheitert. Zumal Förderprogramme wie das Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) Landwirten zu wenig finanzielle Anreize bieten, auf die Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen zu verzichten.

Fakt ist: Es gibt Probleme mit der Bodenerosion

Dass es Probleme mit der Bodenerosion gibt, ist Fakt. Die Staatsregierung hat deshalb – wiederum auf freiwilliger Basis – eine Initiative ins Leben gerufen. „Boden.ständig“ heißt sie. „Zentrales Anliegen ist die Verringerung der Erosion und der diffusen Nährstoffeinträge in die Bäche“, sagt Johann Huber, Präsident des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben in Krumbach. Experten hätten ermittelt, dass in Deutschland inzwischen jeder dritte Acker von Bodenerosion betroffen ist. Bei besonders gefährdeten Hanglagen und leichten Böden gehen jährlich bis zu einem Kilo pro Quadratmeter verloren. Erosion belastet also nicht nur die Gewässer und die Fische, sondern sie schadet auch dem Landwirt.

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„Wir haben kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit“, sagt Huber. Auch in der Region bestehe Handlungsbedarf. Hier setzt „boden.ständig“ an. Durch intensiven Dialog soll erreicht werden, dass immer mehr Menschen – Landwirte, Bürger, Gemeinden – von sich aus beim Boden- und Gewässerschutz aktiv werden. „boden.ständig“ versteht Huber als Mitmach-Projekt. Im Umfeld von problematischen Gewässerbereichen werden gemeinsam Maßnahmen entwickelt, wie die Situation verbessert werden kann. In Schwaben sind drei Pilotprojekte angelaufen. Aufbauend auf den Erfahrungen soll sich „boden.ständig“ nach und nach wie ein Spinnennetz über das Land ziehen. Aber alles auf Basis der Freiwilligkeit.

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