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Miesbach: Bewährungsstrafen für Angeklagte in Sparkassenaffäre

Miesbach

Bewährungsstrafen für Angeklagte in Sparkassenaffäre

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    Die Angeklagten Jakob Kreidl 3.v.l und Georg Bromme r, stehen im Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre in einem Sitzungssaal vom Landgericht München II.
    Die Angeklagten Jakob Kreidl 3.v.l und Georg Bromme r, stehen im Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre in einem Sitzungssaal vom Landgericht München II. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Archiv)

    Im Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre hat das Landgericht München II am Montag den Ex-Vorstandschef Georg Bromme sowie den einstigen CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bromme bekam wegen Untreue eineinhalb Jahre, Kreidl, der damals Verwaltungsratsvorsitzender war, erhielt wegen Untreue elf Monate. Beide sollen zudem Sozialstunden leisten. Bei einer Verwarnung beließ es das Gericht unter Vorsitz von Richter Alexander Kalomiris bei einem dritten Angeklagten. 

    Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee soll über Jahre hinweg teure Reisen, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert haben. In einem Fall gab es auch Geld für einen Schießstand in Tirol. Bromme und Kreidl waren als Hauptverantwortliche angeklagt. Kalomiris sprach von einem "System Bromme".

    Die Staatsanwaltschaft hatte für Bromme zweieinhalb Jahre Haft verlangt - und damit eine Gefängnisstrafe. Für Kreidl forderte sie ein Jahr und vier Monate und für den dritten Angeklagten acht Monate, jeweils auf Bewährung. Die Anwälte hatten hingegen auf milde Strafen plädiert. Sie wollten für Bromme höchstens neun Monate Haft auf Bewährung und für Kreidl eine Strafe unter einem Jahr. Die Anwälte des dritten Angeklagten sprachen sich dafür aus, ihren Mandanten nur zu verwarnen. Er habe in der Sparkasse nach der Ära Bromme für ein Umdenken gesorgt.

    Immer wieder standen teure Weine auf der Getränkerechnung

    Fahrten in die Schweiz und nach Österreich hatten über Jahre mit fünfstelligen Beträgen zu Buche geschlagen, immer wieder standen sehr teure Weine auf der Getränkerechnung. Es gab Geschenke - und Blumen für die Damen. Das sei jahrzehntelange Praxis gewesen - und nicht jeder habe diese in veränderten Zeiten als Unrecht gesehen, argumentierten die Anwälte der Hauptangeklagten Bromme und Kreidl. 

    Mit dem Urteil ist die juristische Aufarbeitung noch nicht beendet: Die Staatsanwaltschaft hat eine zweite Anklage gegen sechs weitere, weniger schwer belastete Mitglieder des Verwaltungsrates verfasst. Das Gericht hat diese aber noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. (dpa/lby)

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