
Alkoholverbot am Hauptbahnhof tritt am Mittwoch in Kraft

Ab Mittwoch gilt am Münchner Hauptbahnhof nachts ein Alkoholverbot. Damit soll die Sicherheit für Bahnkunden und Bahnhofsbesucher erhöht werden. Auch die Kontrollen werden verstärkt.
Am kommenden Mittwoch tritt am Münchner Hauptbahnhof das angekündigte nächtliche Alkoholverbot in Kraft. Es gilt zwischen 22 und 6 Uhr für die öffentliche Bereiche im und rund um das Bahnhofsgebäude sowie für die umschließenden Straßen und die Paul-Heyse-Unterführung. Verboten ist dort künftig sowohl der Konsum als auch das Mitführen alkoholischer Getränke.
Wie berichtet, hatte der Münchner Stadtrat Mitte Dezember die Verordnung erlassen. Die Deutsche Bahn hat daraufhin ihre Hausordnung entsprechend angepasst. Hintergrund für die Maßnahme waren die zunehmenden Klagen von Geschäftsleuten, Anwohnern und Passanten am Hauptbahnhof über Belästigungen durch Betrunkene. Die Polizei registrierte darüber hinaus zunehmend Streitereien, Körperverletzungen und Diebstähle.
Bahn und Polizei wollen verstärkt kontrollieren
Wie die Bahn mitteilt, gilt das Alkoholverbot nicht für die gastronomischen Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes. Unbeanstandet bleiben auch alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden.
Zur Überwachung des nächtlichen Alkoholverbotes sollen Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn verstärkt gemeinsam mit Bundespolizisten patrouillieren. Sie können bei Verstoß gegen das Alkoholverbot einen Hausverweis, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot aussprechen. Bei Verstößen gegen das Hausverbot droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Außerhalb des Bahnhofsgebäudes werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße geahndet.

„Alkoholbedingte Straftaten haben zugenommen, insbesondere in den Nachtstunden", betont Torsten Malt, Sicherheitschef der Bahn in Bayern. "Jetzt können wir konsequenter gegen diejenigen vorgehen, die Sicherheit und Ordnung im Bahnhof stören.“
Nächtliches Alkoholverbot seit 2013 möglich
Seit dem Jahr 2013 können Kommunen in Bayern ein nächtliches Alkoholverbot für öffentliche Flächen erlassen. Das Verbot kann für die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens verhängt werden.
In Augsburg ist bislang ebenfalls kein solches Alkoholverbot verhängt worden. Die Stadt denkt aktuell auch nicht darüber nach. Am Hauptbahnhof gibt es nach Einschätzung der Bundespolizei keine größeren Schwierigkeiten mit Betrunkenen. AZ
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