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München: NSU-Prozess: Zschäpe beschuldigt Mitangeklagten Holger G.

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NSU-Prozess: Zschäpe beschuldigt Mitangeklagten Holger G.

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    Beate Zschäpe hat vor dem Oberlandesgericht München eine Aussage verlesen lassen, die neue Details ans Tageslicht bringt.
    Beate Zschäpe hat vor dem Oberlandesgericht München eine Aussage verlesen lassen, die neue Details ans Tageslicht bringt. Foto: Christof Stache/afp

    Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess einen ihrer Mitangeklagten beschuldigt. Holger G. habe gewusst, "dass wir von Banküberfällen lebten", ließ Zschäpe am Donnerstag ihren Vertrauensanwalt Hermann Borchert erklären. Ob G. über die Morde und Sprengstoffanschläge informiert war, könne sie nicht sagen. Sie habe ihm nichts davon erzählt, wisse aber nicht, ob er von ihren mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt davon erfuhr.

    In der von Borchert verlesenen Aussage enthüllte Zschäpe auch, dass das NSU-Trio kurz nach seinem Abtauchen 1998 nur knapp einer Festnahme in Hannover entgangen sei. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor. Dazu gehören eine rassistisch motivierte Mordserie, die Ermordung einer Polizistin, zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle. Holger G. hatte zu Beginn des Prozesses vor drei Jahren eingeräumt, er habe einmal eine Waffe zu Mundlos und Böhnhardt gebracht. Von ihren Verbrechen will er nichts gewusst haben.

    Kennengelernt habe sie G. 1994 in Jena, ließ Zschäpe vor dem Oberlandesgericht München verlesen. Nach dem Abtauchen des NSU-Trios im Jahr 1998 habe G. die drei auch mehrmals in Fluchtwohnungen besucht oder gemeinsame Urlaube mit ihnen verbracht. Ab 2005 sei sie bei den Treffen nicht mehr dabeigewesen. G. habe aber weiter Kontakt zu Mundlos und Böhnhardt gehalten.

    NSU-Trio wurde beinahe in Hannover festgenommen

    G. habe den dreien auch helfen sollen, als die Polizei unmittelbar nach ihrem Abtauchen nach ihnen fahndete. Ihr erster Wohnungsgeber in Chemnitz, ein Mitglieder der sächsischen Gruppe "Blood & Honour", habe nach einem Fernsehbericht gewollt, "dass wir alsbald aus der Wohnung ausziehen". Sie seien daraufhin nach Hannover gefahren, um Holger G. um Hilfe zu bitten. In der Innenstadt von Hannover seien sie in eine "Drogenkontrolle" der Polizei geraten. 

    Nach Zschäpes Darstellung befürchteten die drei, "dass wir nun verhaftet würden", weil "das Kennzeichen des Pkw, mit dem wir unterwegs waren", gestohlen gewesen sei. Die Polizisten hätten es "per Computerabfrage überprüft". Passiert sei aber nichts, "wir konnten unbehelligt weiterfahren".

    Das Geld, das Mundlos und Böhnhardt bei ihren Banküberfällen erbeuteten, sei zunächst "unter einer Couch" deponiert worden. Jeder der drei habe darauf zugreifen können. Nach dem Umzug in die letzte Fluchtwohnung in Zwickau habe es "im Abstellraum" eine Geldkassette für alltägliche Ausgaben gegeben, die Mundlos und Böhnhardt immer wieder nachgefüllt hätten. Darin seien immer 5000 bis 10.000 Euro gewesen. Mundlos habe außerdem Geld hinter einem Schrank deponiert, Böhnhardt in seinem Bettkasten. Sie selber, so Zschäpe, habe kein eigenes Geld gehabt.

    Als sie am 4. November 2011 vom Tod ihrer beiden Freunde erfuhr, habe sie Geld aus Böhnhardts Zimmer auf ihre Flucht mitnehmen wollen, "konnte aber keines finden, was ich heute meiner damaligen Hektik zuschreibe". 

    Nebenklage-Anwalt Mehmet Daimagüler sieht nach Zschäpes Einlassung Holger G. deutlich stärker belastet als bisher in der Anklageschrift beschrieben. G. habe über die Banküberfälle Bescheid gewusst, habe selber Geld aus der Beute bekommen, eine Waffe beschafft und dem Trio Ausweispapiere organisiert. dpa/lby/AZ

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