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Prozess in Regensburg: Mutter vor Gericht: Wie starb die kleine Esmeralda?

Prozess in Regensburg

Mutter vor Gericht: Wie starb die kleine Esmeralda?

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    Die Angeklagte ließ über ihren Verteidiger ausrichten, dass sie alle Vorwürfe zurückweist. Sie muss sich vor Gericht verantworten, weil sie ihr Neugeborenes getötet haben soll.
    Die Angeklagte ließ über ihren Verteidiger ausrichten, dass sie alle Vorwürfe zurückweist. Sie muss sich vor Gericht verantworten, weil sie ihr Neugeborenes getötet haben soll. Foto: Armin Weigel, dpa

    Sie soll ihre neugeborene Tochter zum Sterben in einen Koffer gepackt und auf den Speicher gestellt haben: Eine 36-jährige Frau muss sich seit gestern vor dem Landgericht Regensburg wegen Totschlags verantworten. Zum Prozessauftakt wies sie die Vorwürfe zurück.

    Ihrer Darstellung nach entdeckte sie wenige Tage nach der Geburt das leblose Kind und versuchte es wiederzubeleben. Was dann passiert sei, wisse sie nicht, ließ die Frau über ihren Anwalt ausrichten. Sie stammt ursprünglich aus Donauwörth im Kreis Donau-Ries, lebt aber schon lange nicht mehr dort.

    Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft brachte sie das Kind Ende 2016 in ihrer Wohnung in Zeitlarn (Kreis Regensburg) zur Welt und wickelte es in Decken und eine Tüte. Das Bündel wiederum soll sie in einen Koffer und diesen in einen Plastiksack gepackt und auf den Speicher gestellt haben. Das Mädchen starb demnach innerhalb der nächsten Stunden. Der Lebensgefährte der Frau hatte Anfang Januar 2017 nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub in der Wohnung Blut entdeckt und die Polizei gerufen.

    Angeklagte Mutter: Körper des Babys war „eiskalt“

    Die Angeklagte erklärte über ihren Verteidiger, dass sie ihre Tochter Esmeralda im Bett entbunden und in den folgenden beiden Tagen auch zu Hause versorgt habe. Allem Anschein nach sei der Säugling gesund gewesen, habe gestrampelt, geschrien und getrunken. Zwei Tage später, an Silvester, sei sie mit dem Baby auf ihrer Brust eingeschlafen. Als sie aufwachte, sei das Kind „eiskalt“ gewesen. Sie habe eine Herzdruckmassage gemacht.

    An mehr könne sie sich nicht erinnern; auch nicht daran, dass ihr Lebensgefährte nach Hause gekommen sei, trug der Verteidiger vor. Ihre Erinnerung setze erst wieder ein, als sie Anfang Januar bei der Polizei in Regenstauf vernommen wurde. Die Frau sei damals in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand gewesen, sagte ein als Zeuge geladener Polizist.

    Die angeklagten Mütter haben eine Gemeinsamkeit

    Immer wieder stehen im Freistaat Frauen vor Gericht, weil sie ihre Neugeborenen getötet haben sollen. Mitte 2016 etwa wurde eine 23-Jährige aus dem Raum Landshut zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Sie hat nach Überzeugung des Gerichts ihr Baby gleich nach der Entbindung im elterlichen Badezimmer mit der Kordel ihres Kapuzenpullis erwürgt. Dann versteckte sie das kleine Mädchen im Kofferraum ihres Autos. Dort fand es ihr Vater ein paar Tage später. „Ich kann mir selber nicht erklären, warum ich das gemacht habe“, sagte die Frau vor Gericht.

    Psychologe Ralph Schliewenz muss genau das in solchen Fällen herausfinden. Er ist Vorstandsmitglied im Berufsverband Deutscher Psychologen und erkennt eine Gemeinsamkeit bei solchen Täterinnen. „Wenn eine Mutter es übers Herz bringt, ihr Kind nicht mehr zu versorgen und dabei sogar den Tod in Kauf nimmt, dann gehe ich davon aus, dass ihre psychische Struktur nicht normal ist, dass sie psychische Probleme hat“, erklärt er im Gespräch mit unserer Zeitung. An dem Prozess in Regensburg ist er nicht beteiligt. Doch seiner Erfahrung nach „entsteht die psychische Not nicht selten aus einer anderen Not heraus, wegen finanzieller Probleme zum Beispiel, die für die Mutter existenziell bedrohlich sein könnten“.

    Ob auch die Erntehelferin Angst um ihren Job hatte, die im März 2017 in Deggendorf wegen Totschlags durch Unterlassen zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ist nicht bekannt. Die Frau brachte im Juli 2015 auf der Toilette ihrer Unterkunft bei Plattling (Kreis Deggendorf) einen lebensfähigen Buben auf die Welt. Sie erstickte und vergrub ihn in einem Gurkenfeld. Die Frau gab an, von der Geburt völlig überrascht worden zu sein, als sie in der Tatnacht auf die Toilette ging.

    Wenn Mütter ihr Neugeborenes töten: „Einzelfall betrachten“

    Psychologe Schliewenz betont, dass man bei solchen Taten natürlich immer genau den Einzelfall betrachten müsse. Er erklärt jedoch auch: „Die Mutter wird mit ihrer Tat immer irgendeinen Zweck verfolgen. Ein guter Psychologe muss sich fragen, welchen Sinn das Verhalten macht, auch wenn es noch so unglaublich schrecklich erscheint.“

    Laien drängt sich die Frage auf, warum die Täterinnen ihre Babys nicht in Babyklappen legen oder bei Beratungsstellen Hilfe suchen. Schliewenz hat auch dafür eine Erklärung. In psychischen Ausnahmezuständen fehle den Frauen oft „der Bezug zur Realität und somit auch der Weitblick auf die Auswirkungen ihres Handelns“. Sie seien sich „bestimmt nicht darüber im Klaren, dass auch nach dem Tod des Babys ihre Mutterschaft festgestellt werden kann“.

    Im Prozess um die gebürtige Donauwörtherin fällt voraussichtlich am Freitag das Urteil. (dpa, sari)

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