Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte.
Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit
finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den
Privatsphäre-Einstellungen.
Weiter mit dem PUR-Abo
Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat.
Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat.
Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der
Datenschutzerklärung.
Einwilligung:
Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw.
Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die
beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere
bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon,
dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau
verarbeitet werden können.
Tracking durch Dritte:
Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt.
Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein.
Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen
wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil
und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.
Externe Inhalte:
Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und
Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von
denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem
Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.
Verarbeitungszwecke:
Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse,
Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien.
Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere: Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere
Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über
Zielgruppen und Produktentwicklungen
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr
Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance
von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die
Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet
werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
NSU-Prozess: Wird das Gericht Beate Zschäpe zum Reden bewegen?
NSU-Prozess
14.12.2015
Wird das Gericht Beate Zschäpe zum Reden bewegen?
Wie geht es nach der Aussage Zschäpes durch ihren Anwalt beim NSU-Prozess weiter? Prozessbeteiligte rechnen mit folgendem Szenario.
Im NSU-Prozess will das Oberlandesgericht München nach der Aussage von Beate Zschäpe in dieser Woche zunächst das routinemäßige Programm der Beweisaufnahme fortsetzen. Allerdings rechnen Prozessbeteiligte damit, dass das Gericht weiter versuchen könnte, Zschäpe dazu zu bringen, wenigstens einzelne Nachfrage mündlich in der Verhandlung zu beantworten. Ihr Anwalt Mathias Grasel hatte erklärt, seine Mandantin werde nur schriftlich und nur über ihn antworten.
NSU-Prozess: Acht Zeugen in drei Verhandlungstagen
Für die drei Verhandlungstage in dieser Woche hat das Gericht acht Zeugen geladen. Am Dienstag soll ein Mann aussagen, den Zschäpe auch in ihrer Aussage erwähnte. Es handelt sich um einen Bekannten, der sie und ihren beiden Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beim Abtauchen in den Untergrund geholfen haben soll. Beate Zschäpe - Inszenierung statt Aussage
In den Jahren danach soll der rechtsextreme "Nationalsozialistische Untergrund" eine Serie schwerer Verbrechen begangen haben, darunter zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Seine Taten soll das Trio akribisch geplant und vorbereitet haben. Als Zeugen dazu sind für Mittwoch und Donnerstag mehrere Kripo-Ermittler geladen, die Landkarten, Stadtpläne und Adresslisten der mutmaßlichen Terroristen auswerteten.
Zschäpe muss sich als einzige Überlebende des NSU-Trios als mutmaßliche Mittäterin verantworten. Vergangene Woche hatte sie erstmals ihr Schweigen gebrochen, das sie seit ihrer Festnahme im November 2011 durchgehalten hatte.
Zschäpes ursprüngliche Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatten ihr von der Aussage abgeraten. Anwalt Grasel beantragte, Heer, Stahl und Sturm aus der Zschäpe-Verteidigung zu entlassen. Über diesen Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden. dpa/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.