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Kempten: Nach Albträumen Rentnerin getötet: Mann muss in Psychiatrie

Kempten

Nach Albträumen Rentnerin getötet: Mann muss in Psychiatrie

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    Polizisten suchen eine Wiese nahe der Kemptener Wohnanlage ab, wo die grausame Bluttat geschah. Eine 63-jährige Frau war 2013 mit mehreren Messerstichen ermordet worden.
    Polizisten suchen eine Wiese nahe der Kemptener Wohnanlage ab, wo die grausame Bluttat geschah. Eine 63-jährige Frau war 2013 mit mehreren Messerstichen ermordet worden. Foto: Ralf Lienert

    Ein 35-jähriger Mann, der im Dezember 2013 in Kempten eine ihm bekannte Frau erstochen hat, ist nicht schuldfähig. Zu diesem Urteil kam nun das Landgericht Kempten. Auch die Staatsanwaltschaft war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Deshalb hatte die Anklagebehörde die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Dieser Einschätzung sei die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts gefolgt, sagte ein Gerichtssprecher.

    Frau mit zahlreichen Messerstichen getötet

    Drei Tage vor Weihnachten 2013 fand die Polizei die Leiche einer Frau in ihrer Parterre-Wohnung in Kempten. 
    Drei Tage vor Weihnachten 2013 fand die Polizei die Leiche einer Frau in ihrer Parterre-Wohnung in Kempten.  Foto: Ralf Lienert

    Die Tat hatte sich wenige Tage vor Weihnachten im Kemptener Westen ereignet. Eine 63 Jahre alte Frau war tot in ihrer Parterrewohnung in Kempten gefunden worden, nachdem eine Freundin der Frau die Witwe vermisst und die Polizei alarmiert hatte. Laut Obduktionsbericht hatte der Täter mehrfach auf die Frau eingestochen. Tödlich waren schlussendlich wohl zwei Stiche ins Herz. Wenige Tage nach der Tat hatte die Kriminalpolizei in Kempten noch den Sohn der ermordeten Frau im Verdacht. Die Beamten der eigens für den Fall gegründeten Ermittlungsgruppe „Parterre“ nahmen den Mann als Tatverdächtigen fest, doch nach einigen Wochen wurde er wieder aus der Haft entlassen. Wiederholt hatte er seine Unschuld beteuert.

    Mitte vergangenen Jahres hatte sich schließlich der wahre Täter bei der Polizei gestellt und ein Geständnis abgelegt. Ein Gutachter attestierte ihm eine tief greifende psychiatrische Erkrankung. Der Sohn der Ermordeten und der Angeklagte hatten früher einmal eine gemeinsame Wohnung. Damals war es auch zu Auseinandersetzungen zwischen der 63-Jährigen und dem Angeklagten wegen Mietforderungen gekommen. Der psychisch kranke 35-Jährige habe mehrfach Albträume gehabt und geglaubt, dass die Frau ihm nach dem Leben trachten wolle. Zeugen schilderten ihn als „merkwürdig“ und „wie neben der Kappe“.

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