Nach dem Hochwasser: Wer zahlt für den Schaden?
Markus Söder verspricht "schnelle, einfache und direkte Hilfe". Wie der Freistaat den Betroffenen hilft und warum eine Versicherungspflicht nicht vom Tisch ist.
München/Augsburg Das bayerische Kabinett hat für die Hochwasseropfer der vergangenen Woche ein umfassendes Hilfspaket beschlossen. Wie schon nach der verheerenden Donau-Flut 2013 oder nach dem Tornado in der Region Augsburg 2015 sei auch dieses Mal eine „schnelle, einfache und direkte Hilfe“ die oberste Maxime, sagte Finanzminister Markus Söder gestern in München. Der CSU-Politiker rechnet mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Das Geld solle „gestaffelt nach Intensität der Schadensereignisse in den betroffenen Gebieten“ ausgezahlt werden.
Die von ihm selbst noch am Montag ins Spiel gebrachte Pflicht für Hausbesitzer, sich gegen solche Elementarschäden zu versichern, ist für den Minister vorerst kein Thema mehr. Über Versicherungsfragen solle erst später geredet werden. „Da muss man sehen, was das bringt“, sagte Söder. Fakt ist: In den aktuell betroffenen Gebieten war nur ein Bruchteil der Häuser gegen Hochwasser versichert. Insgesamt haben im Freistaat nur 27 Prozent aller Hausbesitzer eine Police gegen Elementarschäden abgeschlossen. Dabei wären bayernweit 99,8 Prozent der Wohngebäude versicherbar, wie die Versicherungskammer Bayern betont. Der bayerische SPD-Chef Florian Pronold erneuerte gestern seine Forderung nach einer Elementarschadensversicherung für alle. Einen entsprechenden Prüfauftrag habe er schon vor mehr als zwei Jahren in den Berliner Koalitionsvertrag „hineinverhandelt“, sagte Pronold. Der Vorteil einer solchen solidarischen Pflichtversicherung wären „niedrige und bezahlbare Beiträge für alle“.
Verbraucherzentrale Bayern verlangt Pflichtversicherung für Hausbesitzer
Auch Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern spricht sich dafür aus. Verbraucherschützer fordern schon lange, dass Besitzer von Wohngebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Lawinen oder Erdsenkungen abschließen müssen. Straub ist der Meinung, dass die Bundesregierung hier handeln müsste. Zum einen, um Hausbesitzer noch umfassender vor Naturkatastrophen zu schützen. Zum anderen aber auch zur Entlastung der Steuerzahler. Denn Soforthilfen, betont der Versicherungsexperte, würden mit Steuergeldern bezahlt. Durch eine obligatorische Versicherung würden dagegen die Lasten anders verteilt.
Das aktuelle Hilfsprogramm der Bayerischen Staatsregierung unterscheidet drei Gruppen von Betroffenen: Schäden durch das Jahrtausendhochwasser im Kreis Rottal-Inn sollen bis zu 80 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 100 Prozent ersetzt werden – und zwar unabhängig von Versicherbarkeit und Bedürftigkeit. Wer von einem Jahrhunderthochwasser wie zum Beispiel in den Kreisen Weilheim-Schongau oder Weißenburg-Gunzenhausen betroffen war, soll neben Soforthilfe (1500 Euro) auch Sofortgeld für Hausratsschäden (bis zu 5000 Euro) sowie Hilfen für Ölschäden (bis zu 10000 Euro) erhalten. Waren die Schäden versicherbar, werde es hier allerdings Abschläge geben. In existenzgefährdenden Härtefällen könnten aber auch in diesen Gebieten bis zu 100 Prozent ersetzt werden. In allen übrigen Hochwassergebieten stünden bei drohenden Existenzgefährdungen im Einzelfall ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung.
Söder versicherte, die Hilfe richte sich nach objektiven Kriterien. "Kommentar und Bayern
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Das Problem ist doch ein anderes. Wenn du in einem bekannten Risikogebiet wohnst, bekommst du gar keine Versicherung gegen Hochwasser. Und wenn doch, zu horrenden Preisen. Vielleicht sollte unser eifriger Minister da mal mit den Versicherungsgesellschaften reden!
Verbraucherzentrale Bayern verlangt Pflichtversicherung für Hausbesitzer...Nach dem Hochwasser: Wer zahlt für den Schaden?
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Pflichtversicherung ..... Aber NATÜRLICH ....... aber wieso werden Menschen die Eigenverantwortlich handeln, mit Versicherungsverträgen vom Staat/Fiskus mit der 19% Versicherungsteuer gemolken, und wieso werden Versicherungsnehmer "ÜBERVORTEILT" bei den Versicherungsbeiträgen, wenn diese nicht im Öffentliche-Dienst arbeiten ....
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Versicherungsteuer und Quersubventionierung des Öffenrtlichen Dienstes ?????????????