Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Hochwasser in Niederbayern: Nach dem Hochwasser: Wer zahlt für den Schaden?

Hochwasser in Niederbayern
07.06.2016

Nach dem Hochwasser: Wer zahlt für den Schaden?

Anwohner und Helfer entfernen in der Innenstadt von Simbach Unrat und Schlamm.
Foto: Sven Hoppe/dpa

Markus Söder verspricht "schnelle, einfache und direkte Hilfe". Wie der Freistaat den Betroffenen hilft und warum eine Versicherungspflicht nicht vom Tisch ist.

München/Augsburg Das bayerische Kabinett hat für die Hochwasseropfer der vergangenen Woche ein umfassendes Hilfspaket beschlossen. Wie schon nach der verheerenden Donau-Flut 2013 oder nach dem Tornado in der Region Augsburg 2015 sei auch dieses Mal eine „schnelle, einfache und direkte Hilfe“ die oberste Maxime, sagte Finanzminister Markus Söder gestern in München. Der CSU-Politiker rechnet mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Das Geld solle „gestaffelt nach Intensität der Schadensereignisse in den betroffenen Gebieten“ ausgezahlt werden.

Die von ihm selbst noch am Montag ins Spiel gebrachte Pflicht für Hausbesitzer, sich gegen solche Elementarschäden zu versichern, ist für den Minister vorerst kein Thema mehr. Über Versicherungsfragen solle erst später geredet werden. „Da muss man sehen, was das bringt“, sagte Söder. Fakt ist: In den aktuell betroffenen Gebieten war nur ein Bruchteil der Häuser gegen Hochwasser versichert. Insgesamt haben im Freistaat nur 27 Prozent aller Hausbesitzer eine Police gegen Elementarschäden abgeschlossen. Dabei wären bayernweit 99,8 Prozent der Wohngebäude versicherbar, wie die Versicherungskammer Bayern betont. Der bayerische SPD-Chef Florian Pronold erneuerte gestern seine Forderung nach einer Elementarschadensversicherung für alle. Einen entsprechenden Prüfauftrag habe er schon vor mehr als zwei Jahren in den Berliner Koalitionsvertrag „hineinverhandelt“, sagte Pronold. Der Vorteil einer solchen solidarischen Pflichtversicherung wären „niedrige und bezahlbare Beiträge für alle“.

Verbraucherzentrale Bayern verlangt Pflichtversicherung für Hausbesitzer

Auch Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern spricht sich dafür aus. Verbraucherschützer fordern schon lange, dass Besitzer von Wohngebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Lawinen oder Erdsenkungen abschließen müssen. Straub ist der Meinung, dass die Bundesregierung hier handeln müsste. Zum einen, um Hausbesitzer noch umfassender vor Naturkatastrophen zu schützen. Zum anderen aber auch zur Entlastung der Steuerzahler. Denn Soforthilfen, betont der Versicherungsexperte, würden mit Steuergeldern bezahlt. Durch eine obligatorische Versicherung würden dagegen die Lasten anders verteilt.

Das aktuelle Hilfsprogramm der Bayerischen Staatsregierung unterscheidet drei Gruppen von Betroffenen: Schäden durch das Jahrtausendhochwasser im Kreis Rottal-Inn sollen bis zu 80 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 100 Prozent ersetzt werden – und zwar unabhängig von Versicherbarkeit und Bedürftigkeit. Wer von einem Jahrhunderthochwasser wie zum Beispiel in den Kreisen Weilheim-Schongau oder Weißenburg-Gunzenhausen betroffen war, soll neben Soforthilfe (1500 Euro) auch Sofortgeld für Hausratsschäden (bis zu 5000 Euro) sowie Hilfen für Ölschäden (bis zu 10000 Euro) erhalten. Waren die Schäden versicherbar, werde es hier allerdings Abschläge geben. In existenzgefährdenden Härtefällen könnten aber auch in diesen Gebieten bis zu 100 Prozent ersetzt werden. In allen übrigen Hochwassergebieten stünden bei drohenden Existenzgefährdungen im Einzelfall ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung.

Söder versicherte, die Hilfe richte sich nach objektiven Kriterien. "Kommentar und Bayern

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

08.06.2016

Das Problem ist doch ein anderes. Wenn du in einem bekannten Risikogebiet wohnst, bekommst du gar keine Versicherung gegen Hochwasser. Und wenn doch, zu horrenden Preisen. Vielleicht sollte unser eifriger Minister da mal mit den Versicherungsgesellschaften reden!

08.06.2016

Verbraucherzentrale Bayern verlangt Pflichtversicherung für Hausbesitzer...Nach dem Hochwasser: Wer zahlt für den Schaden?

.

Pflichtversicherung ..... Aber NATÜRLICH ....... aber wieso werden Menschen die Eigenverantwortlich handeln, mit Versicherungsverträgen vom Staat/Fiskus mit der 19% Versicherungsteuer gemolken, und wieso werden Versicherungsnehmer "ÜBERVORTEILT" bei den Versicherungsbeiträgen, wenn diese nicht im Öffentliche-Dienst arbeiten ....

.

Versicherungsteuer und Quersubventionierung des Öffenrtlichen Dienstes ?????????????