Die Richterin begründete das Strafmaß am Dienstag mit der besonderen Schwere des Verbrechens und der zusätzlichen gefährlichen Körperverletzung. "Mit Blick auf das Lebensalter der Geschädigten ist nicht anzunehmen, dass sie die Tat und die Folgen der Tat noch verarbeiten kann", hieß es im Urteil. Zudem habe der 30-Jährige die Seniorin in deren Wohnung misshandelt und ihr somit die Sicherheit des persönlichen Rückzugsortes genommen.
Mit dem Urteil folgte das Landgericht Nürnberg-Fürth weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die siebeneinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte die Tat hingegen eher als Ausrutscher eines Betrunkenen gewertet und zwei Jahre auf Bewährung beantragt.
Der 30-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses zugegeben, im Juli vergangenen Jahres durch das Fenster der schlafenden Seniorin geklettert zu sein, um sich sexuelle Erregung zu verschaffen. Als die Frau aufwachte und sich heftig wehrte, drückte er ihr ein Kissen auf den Kopf, bis sie bewusstlos wurde. Außerdem fügte er ihr mehrere Knochenbrüche zu und missbrauchte sie dann.
Warum er in jener Nacht vom Spanner zum Vergewaltiger geworden sei, könne er aber nicht erklären, so der Angeklagte. Die heute 87-Jährige wurde durch die Tat schwer traumatisiert. dpa