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Nürnberg: Leichenschändung der Ex-Frau: lebenslange Haft

Nürnberg

Leichenschändung der Ex-Frau: lebenslange Haft

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    Prozess.
    Prozess. Foto: dpa

    Eine 38 Jahre alte Türkin wurde getötet und anschließend geschändet, weil ihr Mann die Trennung nicht akzeptierte. Das stand am Ende eines dreitägigen Prozesses vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth für die Schwurgerichtskammer fest. Deshalb verurteilte sie den 39 Jahre alten Angeklagten Mithat Ö. am Donnerstag wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

    Dabei wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Eine vorzeitige Haftentlassung von Ö. ist damit ausgeschlossen. Der Verteidiger hatte auf eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags plädiert.

    Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte nahm den Spruch äußerlich regungslos auf. Er hatte zum Ende der Beweisaufnahme noch einmal sein Bedauern ausgedrückt. Er könne sich die Tat nicht erklären und wünsche sich, diese rückgängig machen zu können. "Ich habe meine Frau immer geliebt", beteuerte er. Zwei Tage nach der Tat am 9. Juli 2008 war er im Würzburger Hauptbahnhof festgenommen worden, nachdem er vorher durch einen anonymen Anruf bei der Polizei das Verbrechen angezeigt hatte.

    In seiner Urteilsbegründung wurde der Vorsitzende Richter Richard Caspar sehr emotional und fand deutliche Worte: "Diese Tat ist besonders verwerflich, besonders grausam, besonders brutal". Mithat Ö. habe seine Ex-Frau in deren Wohnung ermordet, weil er den Gedanken nicht habe ertragen können, dass sie sich einem anderen Mann zuwendet.

    Das Mordmerkmal Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes sah die Kammer im Gegensatz zu Staatsanwältin Margit Zorn nicht. "Er tötete sie, weil sie sich ihm nicht erneut zuwenden wollte, sich ihm verweigerte", führte der Richter aus. Die Frau habe ein "Martyrium" durchlebt, das mit der Trennung nicht endete und in einen "abscheulichen Mord" gipfelte. So habe er sie mehrfach teilweise schwer misshandelt, weshalb er 1993 auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Unter anderem traktierte er sie schon in der Schwangerschaft mit Tritten und Schlägen gegen den Bauch. Dabei drohte er, sie umzubringen, falls das Kind behindert zur Welt kommen sollte.

    Am Tattag selbst suchte der Angeklagte sie morgens auf und wollte mit ihr frühstücken, was die Frau jedoch aus Angst vor ihrem Ex-Mann, von dem sie 2002 geschieden wurde, ablehnte. Wenig später kam er nach Überzeugung des Gerichtes zurück und verschaffte sich unter dem Vorwand, seine Socken holen zu wollen und ein Glas Wasser zu benötigen, um eine Tablette zu nehmen, doch Zutritt.

    Er forderte sie auf, ins Kinderzimmer zu gehen und mit ihm zu schlafen, was das Opfer jedoch ablehnte, weil sie ihre Periode hatte. Beim Fluchtversuch habe er mit "absolutem Vernichtungswillen" mit dem am Abend vorher von einer Bekannten ausgeliehenen Küchenmesser auf sie eingestochen, wobei zwei der sieben Stiche ins Herz gingen, hieß es im Urteil. Dann habe er ihr, was DNA-Spuren bewiesen, den Mund zugehalten, anschließend den Unterkörper der Leiche entkleidet und sich an ihr vergangen.

    Schon zwei Wochen hatte der Mann mit einem Messer bewaffnet versucht, die Frau zu vergewaltigen. Dabei soll er ihr - wie sie Freundinnen später erzählte - gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie nicht mit ihm schlafe. "Damals hatte sie noch das Glück, dass eines der Kinder aufwachte und ins Zimmer kam, sodass sie fliehen konnte", sagte Caspar.

    Verteidiger Harald Strassner kritisierte das Urteil und kündigte an, in Revision zu gehen. "Ich bin vor allem deswegen nicht zufrieden, weil ich die Voraussetzungen für eine besondere Schwere der Schuld nicht erfüllt sehe", sagte er. Sein Mandant habe das Urteil gefasst aufgenommen, weil er auf eine Verurteilung wegen Mordes eingestellt gewesen sei. (ddp)

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