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Nürnberg: Messerstecher von Nürnberg muss lebenslang hinter Gitter

Nürnberg

Messerstecher von Nürnberg muss lebenslang hinter Gitter

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    Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde ein Messerstecher zu lebenslanger Haft verurteilt.
    Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde ein Messerstecher zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Das Urteil nimmt der Angeklagte regungslos zur Kenntnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängt am Mittwoch gegen den 39-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen dreifachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls mit Waffen.

    Sein bisheriges Leben ist geprägt von Drogen- und Alkoholsucht, gescheiterten Familien und von  Gefängnisaufenthalten. Sein Vorstrafenregister enthält 20 Einträge, darunter Drogen-, Diebstahl- und Körperverletzungsdelikte. Zeiten im Gefängnis werden durch im Vergleich zu den Haftzeiten kürzere Aufenthalte in Freiheit unterbrochen. "Das wird die erste stabile Lebenssituation des Angeklagten sein", sagt die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger über die dem Mann nun bevorstehende Zeit.

    Die Schwurgerichtskammer sieht es als erwiesen an, dass der zuletzt obdachlose Deutsche am Abend des 13. Dezember vergangenen Jahres wahllos und ohne Vorwarnung drei Frauen auf offener Straße mit einem zuvor in einem Ein-Euro-Laden gestohlenen Messer angriff. 

    An jenem Dezembertag läuft er ziellos durch die Stadt und fasst zunächst den Plan, einen Überfall zu begehen, wie er in seiner polizeilichen Vernehmung sagt. Um sich hierfür Mut anzutrinken, stiehlt er eine Flasche Schnaps und ein Küchenmesser. Polizeibeamte nehmen ihn vorübergehend fest - lassen ihn aber ohne Diebesbeute wieder frei. Dieses Vorgehen handelt der Polizei danach Kritik ein. Denn wenig später kauft der Mann ein neues Messer und sticht es einer 56-jährigen Arzthelferin, die von der Arbeit kommt, in den Bauch.

    Mann sticht in Nürnberg unvermittelt auf Frauen ein - Gericht verurteilt ihn zu lebenslanger Haft

    Nur dreieinhalb Monate vor den Taten, Ende August, war der Angeklagte aus dem Gefängnis entlassen worden. Seither vagabundierte er zwischen Berlin und Nürnberg umher, übernachtete in Männerwohnheimen und Notschlafplätzen.

    Am 3. September bittet er Bundespolizisten in Berlin, sie mögen ihn doch wieder einsperren. "Doch der Bitte, ihn in Haft zu nehmen, konnte nicht nachgekommen werden", resümiert die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zehn Tage vor den Messerangriffen bricht er in Fulda laut Gericht schließlich - "wie 13 Mal zuvor" - eine Alkoholtherapie ab.

    Den möglichen Tod seiner Opfer habe er bei den Taten billigend in Kauf genommen, sagt die Richterin. Die Opfer überleben die Messerstiche nur dank schneller ärztlicher Hilfe. Einer Frau, dem Opfer seines dritten und massivsten Angriffs, rammt er das Küchenmesser mit 13 Zentimeter langer Klinge so tief in den Bauch, dass Venen und Teile des Dickdarms durchtrennt werden. Die 34-Jährige kann nur durch die Transfusion von drei Litern Blut und eine Notoperation gerettet werden, wie ihr Anwalt Maximilian Bär sagt.

    Seine Mandantin, von Beruf Diakonin, wolle nach dem Prozess eine Traumatherapie beginnen, um das Geschehen zu verarbeiten. Sie sei an allen Prozesstagen gekommen, um ihrem Beinahe-Mörder gegenüber zu sitzen. "Doch der Angeklagte hat nur auf den Boden geschaut, um ihr nicht in die Augen blicken zu müssen."

    Nur als sein Vater als Zeuge vernommen worden sei und davon erzählt habe, dass er sich immer weggeduckt habe, wenn er etwas ausgefressen hatte, und dass er im Leben nichts zustande gebracht habe, da habe er ein paar Mal laut geschluchzt. "Er ergeht sich in Selbstmitleid, von echter Reue und Schuldeingestandnis kann keine Rede sein", sagt Bär über den Angeklagten.

    Warum er nur Frauen auswählte und ob sein Motiv Hass auf Frauen war? Dazu äußerte sich der Angeklagte nur in seiner polizeilichen Vernehmung. Er habe wechselhafte Beziehungen zu Frauen gehabt, sagte er den Beamten: "Mal haben die mich betrogen, mal ich sie."

    Doch das Gericht wertet die zum Prozessbeginn von dem Angeklagten geäußerte Entschuldigung bei den Opfern und sein Geständnis als Versuch, sich seinen Taten zu stellen. Auf eine an die Haftzeit anschließende Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, verzichtet das Gericht. 

    In der Gesamtschau seiner Taten und der Vorstrafen sei bei dem Angeklagten "kein eingeschliffenes Verhaltensmuster" erkennbar und nur bei der dritten Messerattacke liege ein Tötungsvorsatz zugrunde, sagt Richter-Zeininger. Bei seinen Taten sei der Angeklagte für seine Verhältnisse nur leicht alkoholisiert gewesen. Dennoch ordnet die Richterin eine Entziehungskur an - für den Angeklagten ist es die 14. (dpa/lby)

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