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Pflege: So finden Sie einen seriösen ambulanten Pflegedienst

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So finden Sie einen seriösen ambulanten Pflegedienst

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    Wer im Alter krank ist und dennoch zu Hause leben will, benötigt oft einen ambulanten Pflegedienst. Das Angebot ist groß. Doch oft ist es schwierig, die richtige Hilfe zu finden.
    Wer im Alter krank ist und dennoch zu Hause leben will, benötigt oft einen ambulanten Pflegedienst. Das Angebot ist groß. Doch oft ist es schwierig, die richtige Hilfe zu finden. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Bedarf Als allerersten Schritt gilt es Antworten auf folgende Fragen zu finden: Welche konkrete Hilfe benötige ich überhaupt? Brauche ich Unterstützung für die körperliche Pflege, im Haushalt oder in der Betreuung? Und wie viel Hilfe ist nötig? Wer sich unsicher ist, sollte sich schon hier beraten lassen, sagt Christian Wiedenmann von der Seniorenberatung der Stadt Augsburg. Die Stadt Augsburg hat beispielsweise 14 Seniorenfachberatungsstellen und vier Fachstellen für pflegende Angehörige. Doch es gibt auch eine Beratungsstelle, die Menschen in ganz Bayern weiter hilft: Ruth Wermes vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Bayern rät zu der Internetadresse www.pflegeservice-bayern.de. Alle gesetzlich Versicherten in Bayern können sich unter der Rufnummer 0800/7721111 immer Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 18 Uhr, kostenlos beraten lassen.

    Übersicht Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist groß – neben gemeinnützigen Trägern gibt es eine Vielzahl an privaten Anbietern. Eine Übersicht über die ambulanten Pflegedienste in der Nähe bekommt man beispielsweise über die Internetportale der Krankenkassen, erklärt Wiedenmann. Sehr aktuell und gut gepflegt sind nach seiner Einschätzung beispielsweise die Internetseiten www.pflege-navigator.de von der AOK oder www.pflegelotse.de von den Ersatzkassen. Gelistet seien ausschließlich Dienste, die einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben und damit zur pflegerischen Versorgung der Versicherten zugelassen sind. „Ohne diese Zulassung können Dienste ihre Leistungen nicht mit der Pflegekasse abrechnen und die Patienten müssen privat zahlen.“

    Der MDK prüft seit 2009 regelmäßig alle Pflegedienste mit Versorgungsvertrag. „Das Ergebnis der Prüfung wird in den sogenannten Transparenzberichten veröffentlicht.“ Sie sind auf den Portalen der Krankenkassen „mit Schulnoten“ einsehbar. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt allerdings: Die Pflegenoten gewährleisteten nicht die Qualität der Dienste, da sehr gute Noten bei unwichtigen Kriterien schlechte Bewertungen bei wichtigen Kriterien ausgleichen. Das System soll umgestellt werden.

    Darauf sollten Sie bei einem Vertrag mit einem Pflegedienst achten

    Vergleich Die Verbraucherzentrale rät dazu, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. „Klären Sie vor allem ab, ob der Dienst wirklich alle für Sie notwendige Hilfen anbietet oder vermittelt“, betont Sascha Straub, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. So gebe es zum Beispiel ambulante Pflegedienste speziell für Kinder oder für Patienten, die beatmet werden müssen. „Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben, zum Beispiel Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher“, rät Straub. Der ausgewählte Pflegedienst sollte diese Anforderungen erfüllen und zudem mitteilen können, welche Leistungen von ausgebildeten Fachkräften, welche von Hilfskräften ausgeführt werden.

    Der MDK Bayern empfiehlt, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Gute Pflegedienste gewährten Einblicke in ihre Arbeitsabläufe. „Hören Sie sich auch im Freundes- und Bekanntenkreis um oder fragen Sie bei Ärzten und Beratungsstellen nach, ob jemand eine Einrichtung empfehlen kann.“ Der Pflegedienst sollte sicherstellen, dass in der Regel die gleichen Mitarbeiter die Pflege übernehmen und ein Wechsel nicht zu häufig sei.

    Erstgespräch „Wenn man dann bei einem Dienst anruft, sollten Fragen offen und freundlich beantwortet werden“, sagt Wiedenmann von der Stadt Augsburg. „In der Regel wird ein Hausbesuchstermin vereinbart, damit bei einem persönlichen Gespräch Details geklärt werden können. Diese Hausbesuche werden meist von der Pflegedienstleitung gemacht.“ Das Erstgespräch sei in der Regel kostenlos beziehungsweise wird später mit der Pflegekasse abgerechnet, sofern ein Vertrag zustande kommt.

    Welche Kosten fallen für ambulante Pflege an?

    Kosten „Klären Sie mit der Pflegekasse ab, ob Leistungen zur Verfügung stehen und was übernommen wird“, rät Straub von der Verbraucherzentrale. Die Pflegekassen verhandeln alle zwei bis drei Jahre mit den organisierten ambulanten Pflegediensten die Leistungskomplexe und Vergütungssätze in der ambulanten Pflege. Demnach koste beispielsweise die große Körperpflege etwa 25 Euro und die Hilfe beim Essen und Trinken circa 17 Euro. Allerdings komme es darauf an, welcher Bedarf genau da ist. Auch unterscheiden sich nach Angaben von Wiedenmann die Sätze von verbandlichen und privaten Anbietern.

    Straub betont: „Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen.“ Der Kostenvoranschlag gibt auch Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wie viel eventuell die Betroffenen aus eigener Tasche zuzahlen müssen.

    Pflegevertrag Wichtig ist, so die Experten, dass der Pflegevertrag schriftlich geschlossen wird. Alle Leistungen und Kosten müssten darin geregelt sein. „Der Pflegevertrag wird am Anfang unterschrieben, aber jedes Mal aktualisiert, wenn sich der Pflegegrad verändert hat oder wenn Leistungen geändert werden“, erklärt Wiedenmann und ergänzt: „Alle Leistungen des Pflegedienstes müssen in der Wohnung des Patienten dokumentiert werden und können vom Patienten eingesehen werden.“ Nicht geplante Leistungen, die der Patient kurzfristig benötigt, müssten ebenfalls dokumentiert werden. „Ändert sich der Bedarf, muss ein neuer Kostenvoranschlag erstellt werden.“

    Lesen Sie dazu auch die Reportage: Was läuft schief im System der ambulanten Pflegedienste?

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