Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Rechtsstreit in München: Porsche bei Autorennen geschrottet: Versicherung muss zahlen

Rechtsstreit in München

Porsche bei Autorennen geschrottet: Versicherung muss zahlen

    • |
    Prozess in München: Muss eine Vollkasko-Versicherung bei einem Totalschaden nach einem mutmaßlichen Autorennen zahlen?
    Prozess in München: Muss eine Vollkasko-Versicherung bei einem Totalschaden nach einem mutmaßlichen Autorennen zahlen? Foto: David Ebener, dpa

    Viel zu schnell war ein Autofahrer über eine Straße in Nordrhein-Westfalen gerast und mit einem anderen Wagen zusammengestoßen - für seinen geschrotteten Porsche bekommt der 49-Jährige von seiner Versicherung mehr als 82.000 Euro.

    Der Kläger war im März 2014 auf einer Straße im Rhein-Sieg-Kreis am Steuer seines Porsches unterwegs. Der damals 43-Jährige wollte sich nach Justizangaben von einem hinter ihm fahrenden Sportwagen absetzen und fuhr deswegen zu schnell. In einer Kurve verlor der Mann die Kontrolle über sein Auto, geriet auf die Gegenspur und prallte dort mit einem weiteren Auto zusammen. Dessen Fahrer und der Porsche-Fahrer verletzten sich laut Polizei schwer.

    Versicherung muss für geschrotteten Porsche zu zahlen

    Das Oberlandesgericht München wies am Freitag eine Berufung der Versicherung gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München I ab. Der Mann habe sich grob fahrlässig verhalten, als er sich vor mehr als fünf Jahren von einem hinter ihm fahrenden Auto absetzen wollte, mit mehr als 140 Stundenkilometern in die Kurve und dann auf die Gegenspur gefahren war. Die Leistung der Versicherung schließe aber nur einen Unfall durch vorsätzliches Handeln aus, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/lby)

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden