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Prozess: Anhalter schlägt Rentnerin nieder und landet vor Gericht

Prozess

Anhalter schlägt Rentnerin nieder und landet vor Gericht

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    Ein Anhalter hat eine Rentnerin niedergeschlagen und hilflos im Wald liegen lassen. Alles nur, weil er an ihr Auto und ihr Geld wollte.
    Ein Anhalter hat eine Rentnerin niedergeschlagen und hilflos im Wald liegen lassen. Alles nur, weil er an ihr Auto und ihr Geld wollte. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Der 68-Jährige war charmant, bat die heute 85-Jährige sogar auf Knien darum, ob sie ihn nicht mit ihrem Auto vom Pendlerparkplatz in Friedberg bis nach Pfaffenhofen an der Ilm mitnehmen könnte. Doch es dauerte nur ein paar Minuten, dann lockte er die Frau unter einem Vorwand in ein abseits gelegenes Waldstück nahe Aresing (Kreis Neuburg-Schrobenhausen), schlug sie nieder, fuhr mit ihrem Volvo davon und ließ sie hilflos und blutüberströmt im Wald liegen. Jetzt muss der Anhalter, der aus Augsburg stammt, wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung für zehn Jahre ins Gefängnis. Zu dieser Strafe hat ihn das Landgericht Ingolstadt am Freitag verurteilt.

    Für die Kammer gab es keine Zweifel, dass der Augsburger der Täter ist, auch wenn der bis zuletzt jede Beteiligung abgestritten hatte. Der entscheidende Beweis war für das Gericht eine DNA-Spur am Gurt im Auto der Frau, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dem Angeklagten zuzurechnen ist. Aber auch weitere Details passen zur Täterschaft des Mannes: Die Funkzellenauswertung seines Handys, Zeugenaussagen, die den Mann in den Stunden nach der Tat vermutlich gesehen haben, sein Versuch, nach der Tat in München unterzutauchen, und auch seine Spuren, die Polizeihunde verfolgen konnten.

    Richter ist erstaunt über das 85-jährige Opfer

    Die 85-Jährige, eine pensionierte Lehrerin aus dem Kreis Pfaffenhofen an der Ilm, leidet ein Dreivierteljahr nach der Tat kaum noch unter den Folgen – weder körperlich noch seelisch. Nur von gelegentlichen Kopfschmerzen berichtet sie. So wie die Frau die Tat weggesteckt habe, „das ist schon außergewöhnlich“, betonte der Vorsitzende Richter Gerhard Reicherl.

    Sehr detailliert konnte sie dem Gericht zum Prozessauftakt von jenem verhängnisvollen Tag im September vergangenen Jahres berichten, der eigentlich so schön begonnen hatte. Sie hatte einen Ausflug nach Augsburg gemacht, den Tag in der Fuggerstadt genossen. Als sie wieder nach Hause fahren wollte, hat sie der Unbekannte auf dem Parkplatz in Friedberg angesprochen. Er bräuchte dringend eine Mitfahrgelegenheit, sein Freund könne ihn wegen einer Autopanne nicht abholen. „Machst ihm eine Freude“, dachte sich die Frau und ließ ihn einsteigen.

    Erst am nächsten Morgen konnte die Frau sich zu einer Straße schleppen

    Zusammen fuhren sie ein Stückchen auf der B300, als der Mann die ehemalige Lehrerin unter dem Vorwand, er müsse austreten, von der Straße lotste. Erst nahe einer Kiesgrube bei dem kleinen Örtchen Oberweilenbach sollte sie schließlich anhalten. Der Mann stieg aus, kam wieder und behauptete daraufhin, sein Handy verloren zu haben. Die 85-Jährige wollte beim Suchen helfen und wurde prompt von dem Anhalter niedergeschlagen. Viermal war – vermutlich mit einem Ast – auf ihren Kopf eingeschlagen worden, stellte ein Gerichtsmediziner später fest. Der Mann ließ die Frau in dem Waldstück bewusstlos liegen und fuhr mit ihrem Auto, in dem sich auch rund 300 Euro in bar befanden, davon. Erst am nächsten Morgen konnte sie sich zu einer Straße schleppen, wo sie gefunden wurde. Mit ziemlicher „Brutalität“ und „Skrupellosigkeit“ sei der Täter vorgegangen, befand das Gericht.

    Das Motiv, das den Mann zu dieser Tat getrieben hatte, war für die Kammer klar: Geldnot. Immer wieder war der Augsburger bei Bekannten in der Kreide gestanden. Und auch sein Vorstrafenregister führt jede Menge Taten auf, bei denen er vorwiegend Senioren immer wieder um den Finger gewickelt und mit Betrügereien um Geld gebracht hatte, weshalb der Mann bislang schon viele Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hatte. Auch wegen Raubes soll er in den 70er Jahren bereits verurteilt worden sein, doch dazu fehlen mittlerweile die Unterlagen. Ob der Mann in Sicherungsverwahrung soll, das beantwortete das Gericht mit einem eindeutigen Nein. Denn außer einer möglichen Tat in den 70ern sei es niemals zu Gewalttaten gekommen.

    Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über spannende Kriminalfälle in Augsburg an:

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