Nach tödlichem Unfall auf der A8: Lebensgefährtin kämpft um Entschädigung
Plus Ein Geisterfahrer tötet 2017 einen 36-jährigen Mann auf der A8 bei Leipheim. Seine Lebensgefährtin war damals schwanger. Bis heute kämpft sie um eine finanzielle Entschädigung.
Steht einem Kind, das beim Unfalltod seines Vaters noch nicht geboren war, Hinterbliebenengeld zu? Diese Frage hat die Außenstelle des Münchner Oberlandesgerichts in Augsburg zu klären. Es geht in dem Fall um die Angehörigen eines zur Unfallzeit 36-jährigen Mannes, der im November 2017 auf der A8 bei Leipheim (Kreis Günzburg) von einem Geisterfahrer getötet worden war. Die Lebensgefährtin des Unternehmers aus dem Kreis Aichach-Friedberg war damals im fünften Monat mit ihrer mittlerweile dreijährigen Tochter, der Klägerin, schwanger.
Durch den Unfall geriet ihr Leben ist aus dem Lot
Durch den Unfall geriet die finanzielle Situation der Hinterbliebenen aus dem Lot. Die Mutter der klagenden Dreijährigen und ihr Rechtsanwalt Marc Sturm beriefen sich in der Verhandlung vor Gericht darauf, dass ein ungeborenes Kind in ähnlicher Weise ein „besonderes Näheverhältnis“ zu seinem Vater haben könne wie etwa Neugeborene, Behinderte, Autisten oder demente Personen. Die beklagte Württembergische Versicherung lehnt eine Zahlung im Falle der damals ungeborenen Tochter ab. Sie beruft sich auf die gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Fall des sogenannten „Nasciturus“, ein bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind, sei nicht vergessen, sondern bewusst nicht aufgeführt worden.
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