Steht einem Kind, das beim Unfalltod seines Vaters noch nicht geboren war, Hinterbliebenengeld zu? Diese Frage hat die Außenstelle des Münchner Oberlandesgerichts in Augsburg zu klären. Es geht in dem Fall um die Angehörigen eines zur Unfallzeit 36-jährigen Mannes, der im November 2017 auf der A8 bei Leipheim (Kreis Günzburg) von einem Geisterfahrer getötet worden war. Die Lebensgefährtin des Unternehmers aus dem Kreis Aichach-Friedberg war damals im fünften Monat mit ihrer mittlerweile dreijährigen Tochter, der Klägerin, schwanger.
Prozess