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Augsburg: Prozess gegen Kinderarzt Harry S. beginnt wohl noch in diesem Jahr

Augsburg

Prozess gegen Kinderarzt Harry S. beginnt wohl noch in diesem Jahr

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    Auf dem Kinderfahrrad eines Opfers in Hannover - hier unten auf dem Flugblatt vom August - wurden Fingerabdrücke von Harry S. gefunden.
    Auf dem Kinderfahrrad eines Opfers in Hannover - hier unten auf dem Flugblatt vom August - wurden Fingerabdrücke von Harry S. gefunden. Foto: Peter Steffen, dpa

    Diesen Zeitraum nannte der Sprecher Christian Engelsberger. Der 40-jährige Mediziner S. wird beschuldigt, rund 15 Kinder massiv sexuell missbraucht zu haben. Wie gestern von unserer Zeitung exklusiv berichtet, hat der Fall ganz neue Dimensionen angenommen. So ist nicht nur die Zahl der Opfer gestiegen. S. soll sich entgegen früherer Annahmen seine Opfer nicht nur zufällig gewählt, sondern die Kinder auch gezielt im Bekanntenkreis gesucht haben.

    Dr. Harry S. sitzt seit knapp vier Monaten in Augsburg in Untersuchungshaft. Mitte April, also nach sechs Monaten, müsste das Oberlandesgericht München prüfen, ob der Verdächtige weiterhin in Haft bleibt. Bis zu diesem Zeitpunkt will die Staatsanwaltschaft die Anklage fertig haben. Engelsberger spricht von einem „umfangreichen Abschlussbericht“ der Kriminalpolizei. Dieser müsse nun strafrechtlich abgeklopft werden. Die Staatsanwaltschaft nimmt eine juristische Prüfung vor: In welchen Fällen reicht die Beweislage für eine Anklage, wo muss nachermittelt werden? Passiert nichts Unvorhergesehenes, dürfte der Prozess gegen den Kinderarzt noch in diesem Jahr beginnen.

    Ermittler finden kinderpornografisches Material bei Harry S.

    Harry S. wird nach Informationen unserer Zeitung demnächst von einem Gutachter untersucht. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob der Beschuldigte möglicherweise psychisch gestört ist. Sollten sich die Vorwürfe des systematischen sexuellen Missbrauchs von Kindern ab vier Jahren über Jahre hinweg – teils unter Betäubung – bestätigen, steht für den Mediziner sogar eine Sicherungsverwahrung nach einem Gefängnisaufenthalt im Raum. Der Gutachter wird eine Prognose abgeben müssen, wie hoch die Rückfallgefahr ist. S. ist aber nicht verpflichtet, mit dem Gutachter zu reden. Bisher schweigt er.

    Die neuen Vorwürfe kamen vor allem durch die Auswertung umfangreichen Foto- und Videomaterials bei dem Augsburger Kinderarzt zustande. Offenbar hatte S. seine Taten dokumentiert. Auch auf weiteres kinderpornografisches Material stießen die Ermittler.

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