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Aschaffenburg
23.05.2018

Prozess nach 30 Jahren: Vergewaltigt und lebendig begraben

Der Täter wird in den Gerichtssaal geführt. Er gestand die Vergewaltigung, leugnet aber die Tötungsabsicht.
Foto: Nicolas Armer, dpa

Nach 30 Jahren wird ein "Cold Case" in Aschaffenburg vor Gericht verhandelt. Jürgen R. soll im Jahr 1988 eine Frau vergewaltigt und im Wald verscharrt haben.

Geständnis nach 30 Jahren: Seit Dienstag steht Jürgen R. in Aschaffenburg vor Gericht. Im Januar des Jahres 1988 soll er einer junge Frau bedroht und in sein Auto gezwungen haben, um mit ihr in den Wald zu fahren. Dort habe er sie zwei Stunden lang vergewaltigt und mit Stichen schwer verletzt; danach unter Laub lebendig vergraben und nackt im Wald zurückgelassen. Das gibt Jürgen R. zu. Die Tötungsabsicht bestreitet er aber. Genau das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, sie geht von versuchtem Mord aus.

Aschaffenburg: Nach 30 Jahren beginnt der Prozess

Überhaupt leugnet Jürgen R. sich an das zu erinnern, was nach den Misshandlungen passiert ist. Nach Aussage der Frau, habe er sie nackt mit einem Schal über den Augen und an den Händen gefesselt aus dem Auto gezwungen und auf sie eingestochen, bis sie zusammenbrach. Mit einem Tritt soll er dann überprüft haben, ob sein Opfer noch lebt, um die Frau dann lebendig zu begraben.

Vor Gericht spricht er von einem "Filmriss", den er auf seinen Alkoholkonsum zurückführt. Doch das damalige Opfer sagt aus, dass es nicht den Eindruck gehabt habe, dass er durch den Alkohol benebelt gewesen sei. "Er hat nur danach gerochen", sagt die Frau. Die Mischung aus Zigarettenrauch, Alkohol und ungewaschenem Körper könne sie bis heute nicht vergessen.

Nach 30 Jahren überführt: Vor Gericht schweigt der Täter

Die damals 22-Jährige überlebte und konnte sich aus dem Wald zu einer Straße schleppen, wo ein Autofahrer sie fand und zum Krankenhaus brachte. Eine Not-OP rettete ihr das Leben.  Als er damals seine Wohnung verließ, habe er gewusst: Jetzt wird was Schlimmes passieren. Das liest sein Anwalt in einer Stellungnahme vor. Jürgen R. schweigt während des ersten Verhandlungstages meist.

Die Richter stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist nach 30 Jahren verjährt. Aber kann der Täter wegen versuchtem Mordes verurteilt werden?
Foto: Nicolas Armer, dpa

Es dauert fast 30 Jahre, bis Jürgen R. gefasst wird. Dann überprüft die Kriminalpolizei den "Cold Case", den ungeklärten Fall, erneut. Es ist die DNA der Spur 2.45.44, die den Täter überführt: Sie stammt von der Rückbank des Autos, in dem die Frau vergewaltigt wurde. In der DNA-Datenbank wird der mehrfach vorbestrafte Jürgen R. geführt, weil ihn seine Ehefrau wegen Vergewaltigung anzeigte. Weitere sechs Verhandlungstage sind angesetzt. Dann soll entschieden werden, ob Jürgen R. wegen versuchtem Mordes verurteilt werden kann. Denn eine Vergewaltigung ist 30 Jahre nach der Tat längst verjährt. (AZ)

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