Salto ins Unglück: So kämpfte ein Sportler um Schmerzensgeld
Plus Ein Wintersportler wagt ein riskantes Kunststück – der Sprung misslingt, der Mann ist seither gelähmt. Nun muss ein Bergbahnbetreiber 280.000 Euro zahlen.
Der 11. Januar 2014. Es ist der Tag, an dem sich das Leben eines 46 Jahre alten Wintersportlers für immer ändert. Der Mann ist an jenem Tag mit seinen neun und elf Jahre alten Söhnen beim Skifahren am Oberjoch. An einer Sprungschanze im Funpark will er gegen Mittag einen Rückwärtssalto machen. Doch der Sprung misslingt. Der Skifahrer schafft nur eine halbe Drehung und kommt mit dem Kopf voran auf einem Sprungkissen auf, das Stürze abfedern soll. Doch der Man erleidet unter anderem eine Dreiviertel-Fraktur der Halswirbelsäule. Nach dem missglückten Rückwärtssalto ist er vom Hals abwärts gelähmt.
Nach misslungenem Salto: Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente
Heute, fünf Jahre später, ist klar: Die Bergbahnen Bad Hindelang-Oberjoch müssen dem mittlerweile 51-Jährigen 280.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Berufungsverfahren entschieden. Die Bergbahnen müssen ihm zudem eine lebenslange monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 350 Euro zahlen. Außerdem hat das Unternehmen ihm die Schäden durch den Unfall zu zwei Dritteln zu ersetzen. Gegen dieses Urteil ist keine Revision zugelassen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.
Keine Frage, ein schlimmer Unfall, und dem Opfer wünsche ich alles erdenklich Gute. Aber mal ehrlich: Muss für jede erdenkliche Gefahr ein Warnschild angebracht werden? Dass ein solcher Salto mit erheblichen Risiken verbunden ist, sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Muss da echt jeder denkbare Unfall auf einem Warnschild stehen, muss jede denkbare Folge des eigenen Tuns und Handelns einem schriftlich dargebracht werden? Als nächstes fordert der Pilzsammler, der einen giftigen Pilz in einem Wald gefunden und später verspeist hat, vom Waldbesitzer Schadenersatz, weil der es versäumt hat, rund um den Wald große Hinweisschilder aufzustellen, dass im Wald nicht nur Steinpilze, sondern auch etliche giftige Pilze wachsen. Kann ich kein Küchenmesser mehr kaufen, ohne dass ein Warnschild in der Besteckabteilung angebracht ist "Vorsicht!! Wenn Sie sich damit ins Herz stechen, können Sie sterben". Wie gesagt, das ist jetzt echt nicht zynisch geneint, aber in den letzten Jahren greift das immer mehr um sich, dass für eigene Fehler bzw. für selbst eingegangenes, klar erkennbares Risiko die Allgemeinheit verantwortlich gemacht wird.
Das war auch mein erster Gedanke. Eigentlich braucht es kein Warnschild auf dem erklärt wird, dass ein Salto gefährlich ist. Was hier aber ein bisschen spezieller ist, wenn ich das richtig verstanden habe: Es gab dort so ein Sprungkissen, das nicht nach Herstellervorgaben aufgestellt worden ist. Vielleicht wähnte sich der Kläger so in einer gewissen "Sicherheit", die sich letztlich als trügerisch herausstellte. Ohne Kissen hätte er es vielleicht gar nicht erst probiert - wir wissen es nicht.
Dennoch finde ich es auch etwas dreist, die Bergbahn auf alleinige Schuld zu verklagen. Hier hat das Gericht ja zumindest ein Drittel der Schuld dem Kläger zugeschlagen. Tragisch in jedem Fall die ganze Sache.