Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Skiunfall in Oberjoch: Salto ins Unglück: So kämpfte ein Sportler um Schmerzensgeld

Skiunfall in Oberjoch
05.09.2019

Salto ins Unglück: So kämpfte ein Sportler um Schmerzensgeld

Immer wieder wagen Wintersportler spektakuläre Sprünge – manchmal aber misslingen sie. Ein Wintersportler, der seit seinem Unfall in Oberjoch gelähmt ist, bekommt nun Schmerzensgeld.
Foto: Mark Reis/ZUM, dpa (Symbolbild)

Plus Ein Wintersportler wagt ein riskantes Kunststück – der Sprung misslingt, der Mann ist seither gelähmt. Nun muss ein Bergbahnbetreiber 280.000 Euro zahlen.

Der 11. Januar 2014. Es ist der Tag, an dem sich das Leben eines 46 Jahre alten Wintersportlers für immer ändert. Der Mann ist an jenem Tag mit seinen neun und elf Jahre alten Söhnen beim Skifahren am Oberjoch. An einer Sprungschanze im Funpark will er gegen Mittag einen Rückwärtssalto machen. Doch der Sprung misslingt. Der Skifahrer schafft nur eine halbe Drehung und kommt mit dem Kopf voran auf einem Sprungkissen auf, das Stürze abfedern soll. Doch der Man erleidet unter anderem eine Dreiviertel-Fraktur der Halswirbelsäule. Nach dem missglückten Rückwärtssalto ist er vom Hals abwärts gelähmt.

Nach misslungenem Salto: Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente

Heute, fünf Jahre später, ist klar: Die Bergbahnen Bad Hindelang-Oberjoch müssen dem mittlerweile 51-Jährigen 280.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Berufungsverfahren entschieden. Die Bergbahnen müssen ihm zudem eine lebenslange monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 350 Euro zahlen. Außerdem hat das Unternehmen ihm die Schäden durch den Unfall zu zwei Dritteln zu ersetzen. Gegen dieses Urteil ist keine Revision zugelassen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

06.09.2019

Keine Frage, ein schlimmer Unfall, und dem Opfer wünsche ich alles erdenklich Gute. Aber mal ehrlich: Muss für jede erdenkliche Gefahr ein Warnschild angebracht werden? Dass ein solcher Salto mit erheblichen Risiken verbunden ist, sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Muss da echt jeder denkbare Unfall auf einem Warnschild stehen, muss jede denkbare Folge des eigenen Tuns und Handelns einem schriftlich dargebracht werden? Als nächstes fordert der Pilzsammler, der einen giftigen Pilz in einem Wald gefunden und später verspeist hat, vom Waldbesitzer Schadenersatz, weil der es versäumt hat, rund um den Wald große Hinweisschilder aufzustellen, dass im Wald nicht nur Steinpilze, sondern auch etliche giftige Pilze wachsen. Kann ich kein Küchenmesser mehr kaufen, ohne dass ein Warnschild in der Besteckabteilung angebracht ist "Vorsicht!! Wenn Sie sich damit ins Herz stechen, können Sie sterben". Wie gesagt, das ist jetzt echt nicht zynisch geneint, aber in den letzten Jahren greift das immer mehr um sich, dass für eigene Fehler bzw. für selbst eingegangenes, klar erkennbares Risiko die Allgemeinheit verantwortlich gemacht wird.

06.09.2019

Das war auch mein erster Gedanke. Eigentlich braucht es kein Warnschild auf dem erklärt wird, dass ein Salto gefährlich ist. Was hier aber ein bisschen spezieller ist, wenn ich das richtig verstanden habe: Es gab dort so ein Sprungkissen, das nicht nach Herstellervorgaben aufgestellt worden ist. Vielleicht wähnte sich der Kläger so in einer gewissen "Sicherheit", die sich letztlich als trügerisch herausstellte. Ohne Kissen hätte er es vielleicht gar nicht erst probiert - wir wissen es nicht.

Dennoch finde ich es auch etwas dreist, die Bergbahn auf alleinige Schuld zu verklagen. Hier hat das Gericht ja zumindest ein Drittel der Schuld dem Kläger zugeschlagen. Tragisch in jedem Fall die ganze Sache.