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Justiz in Bayern: Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme im Fall Mollath

Justiz in Bayern

Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme im Fall Mollath

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    Gustl Mollaths Fall wird wohl  wieder aufgerollt.
    Gustl Mollaths Fall wird wohl wieder aufgerollt. Foto: SWR/Report Mainz dpa

    Gustl Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Er beschuldigte sie und weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank sowie Bankkunden, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath beantragt.

    "Richtigkeit der Urteilsgrundlagen können infrage gestellt werden"

    Sie stütze sich dabei auf "neue Tatsachen", die dem Gericht bei der Verurteilung noch nicht bekanntgewesen seien, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg am Montag mit. Die neuen Erkenntnissen seien "geeignet, die Richtigkeit der Urteilsgrundlagen infrage zu stellen". Dadurch sei ausnahmsweise die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens gerechtfertigt.

    Bekanntgewordene Untersuchung der Bank bestätigte manche von Mollaths Vorwürfen

    Damals leitete die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen ein. Doch eine vor kurzem bekanntgewordene Untersuchung der Bank bestätigte inzwischen manche von Mollaths Vorwürfen. Justizministerin Beate Merk (CSU) veranlasste daraufhin Ende November 2012, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird.

    Nach Vorstellungen der Regensburger Staatsanwaltschaft soll in einem neuen Verfahren der Beweiswert von Urkunden und die Glaubhaftigkeit von Zeugen noch einmal geprüft werden, erläuterte der OLG-Sprecher. In ihrem Antrag habe die Staatsanwaltschaft auch "Gesichtspunkte vorgetragen, die für die psychiatrische Begutachtung von Bedeutung sein können".

    Auch Mollaths Verteidiger hat Wiederaufnahmeantrag gestellt

    Neben der Staatsanwaltschaft hat auch Mollaths Verteidiger, der Hamburger Anwalt Gerhard Strate, einen Wiederaufnahmeantrag gestellt. Anders als die Ankläger begründet Strate seinen Antrag allerdings mit angeblicher mehrfacher Rechtsbeugung der mit dem Fall befassten 7. Strafkammer. Der damalige Kammervorsitzende habe "Sachverhalte verfälscht", betonte der Anwalt nach Einsicht in die Gerichtsakten.

    Der Jurist listet zehn "Amtspflichtverletzungen" der Nürnberger Justizbehörde auf. So sei Mollath etwa nach seiner Festnahme im Februar 2006 drei Wochen lang über den Grund seiner Gefangennahme im Unklaren gelassen worden. Laut Gesetz hätte er aber bereits einen Tag danach dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden müssen, betont der Anwalt in seinem 140-seitigen Wiederaufnahmegesuch. Als einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung sieht Strate auch die Weigerung des Gerichts, einem Antrag Mollaths zu folgen und dessen Pflichtverteidiger gegen einen Wahlverteidiger zu ersetzen.

    2006 war das Gericht der Ansicht: Mollath ist eine Gefahr für die Allgemeinheit

    Mollath hatte 2006 wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht gestanden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die ihm zur Last gelegten Taten zwar als erwiesen angesehen, ihn aber wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Stattdessen ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Gericht war zur Überzeugung gelangt, dass von Mollath wegen einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

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