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Eishallen-Einsturz
06.03.2009

Staatsanwaltschaft will Reichenhall-Prozess neu aufrollen

Fast vier Monate nach dem Bad Reichenhaller Eishallen-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft Traunstein ein Wiederaufrollen des Prozesses. Die Beweisführung beimFreispruch eines der Angeklagten sei widersprüchlich.

Fast vier Monate nach dem Bad Reichenhaller Eishallen-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft Traunstein ein Wiederaufrollen des Prozesses. Laut einer Mitteilung vom Freitag war die Beweisführung bei dem Freispruch eines der Angeklagten widersprüchlich sowie lückenhaft und enthalte deshalb Rechtsfehler.

Nach der Urteilsverkündung am Landgericht Traunstein im November 2008 hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie hatte dem 56-jährigen Statiker vorgeworfen, den Zustand der Bad Reichenhaller Eishalle in einem Gutachten nur drei Jahre vor dem verheerenden Einsturz als "allgemein gut" bezeichnet zu haben. Das Gericht hatte den Mann aber freigesprochen.

Die Revision gegen den Freispruch eines weiteren Angeklagten nahm die Staatsanwaltschaft hingegen zurück. Die Prüfung des Urteils gegen den 65-jährigen Architekten der Halle habe keine Rechtsfehler ergeben. Auch er war vom Landgericht Traunstein freigesprochen worden.

Die Bad Reichenhaller Eishalle war am 2. Januar 2006 während eines Publikumslaufes eingestürzt und hatte zahlreiche Menschen unter sich begraben. Zwölf Kinder und drei Frauen starben, 34 Eisläufer wurden verletzt. Auf der Anklagebank saßen ein Bauingenieur, ein Statiker und ein Architekt. Verurteilt wurde lediglich der Bauingenieur zu 18 Monaten Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

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