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Bahn: Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm nach Sperrung wieder frei

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Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm nach Sperrung wieder frei

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    Zwischen Dinkelscherben und Burgau fahren derzeit keine Züge. Das führt zu Behinderungen auf der Bahnstrecke Augsburg-Ulm.
    Zwischen Dinkelscherben und Burgau fahren derzeit keine Züge. Das führt zu Behinderungen auf der Bahnstrecke Augsburg-Ulm. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Aufgrund einer witterungsbedingten Störung war die Bahnstrecke Augsburg-Ulm am Dienstagmorgen circa zwei Stunden lang auf dem Streckenabschnitt zwischen Dinkelscherben und Burgau gesperrt. Gleise waren wegen des anhaltenden Dauerregens überflutet gewesen. Deshalb fuhren in diesem Bereich zeitweise keine Züge.

    Bahnstrecke Augsburg-Ulm wieder frei: Das sind die ersten Züge

    Nun meldete die Deutsche Bahn, dass die Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm in Kürze wieder frei ist. Der erste durchfahrende Zug in Richtung Ulm fährt ab 9.51 Uhr in Dinkelscherben ab und kommt voraussichtlich um 10.35 Uhr in Ulm an.

    Der erste durchfahrende Zug nach Ende der Sperrung in Richtung Augsburg und München fährt um 9.53 Uhr in Burgau ab und kommt um 11.21 Uhr in München Hauptbahnhof an.

    Schienenersatzverkehr zwischen Augsburg und Ulm

    Die Züge aus Richtung Augsburg verkehrten am Dienstagmorgen zunächst nur bis Dinkelscherben und endeten dort vorzeitig. Die Züge aus Richtung Ulm verkehrten bis Burgau und endeten dort vorzeitig.

    Die Deutsche Bahn hatte für die Zeit der Sperrung einen Schienenersatzverkehr mit Bussen zwischen Dinkelscherben und Burgau eingerichtet. Dieser Schienenersatzverkehr bleibt noch bis 10 Uhr bestehen.

    Diese Rechte haben Bahnfahrer bei einem Bahn-Streik

    Diese Rechte haben Bahnkunden im Fall eines Streiks bei der Bahn:

    Falls der Zug ausfällt, kann man in einen anderen Zug einsteigen, auch wenn er teurer und schneller ist. Denn nach Auskunft der Bahn dürfen Reisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt.

    Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, erklärte die Bahn zuletzt. Ausgenommen seien Länder-Tickets, manche regionale Angebote sowie reservierungspflichtige Züge, hieß es.

    Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren.

    Online-Tickets können über ein Formular im Internet erstattet werden.

    Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet.

    Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten werden demnach sogar 50 Prozent des Preises erstattet.

    Die Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof im September 2013 (Rechtssache C-509/11).

    Als Bahnreisender kann man sich informieren, ob der eigene Zug von dem Bahn-Streik betroffen ist. Aktuelle Informationen gibt es unter www.bahn.de/aktuell.

    Auch auf anderen Bahnstrecken in Bayern hat es am Montagabend und am Dienstagmorgen Störungen gegeben. Was das Tief "Axel" in der Region ausgelöst hat, lesen Sie hier. (AZ)

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