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„Strabs“: 50 Millionen für Härtefälle

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„Strabs“: 50 Millionen für Härtefälle

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    Für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge können Grundstückeigentümer ab 1. Juli eine Teilrückerstattung beantragen. Dies hat das Kabinett am Dienstag bei seiner Sitzung in München beschlossen. Um in den Genuss der Rückzahlung zu kommen, müssen die Antragsteller aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, sie also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben.

    Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200000 Euro. Der Antrag muss den Angaben der Staatskanzlei zufolge bis Ende des Jahres entweder in einem Online-Verfahren oder schriftlich bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Insgesamt stehen dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung.

    Der seit vielen Jahren schwelende Streit über Straßenausbaubeitragssatzungen („Strabs“) von Kommunen hatte sich im vergangenen Jahr zugespitzt. Nach der von den Freien Wählern angeschobenen Androhung eines Volksbegehrens lenkte die bayerische Staatsregierung im Landtagswahlkampf ein und schaffte die umstrittenen Beiträge zum 1. Januar 2018 ab. Strittig blieb die Regelung für besonders harte Altfälle. Der gestrige Kabinettsbeschluss soll dieses Problem nun lösen. „Mit der Einrichtung des Härtefallfonds Strabs ist ein langer, harter Kampf der Freien Wähler für die geschröpften Hausbesitzer erfolgreich zu Ende gegangen. 50 Millionen Euro Rückerstattung für die besonders hart Betroffenen – das soll uns erst mal jemand nachmachen“, verkündete Parteichef Hubert Aiwanger am Dienstag.

    Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Die Bearbeitung in der fünfköpfigen Härtefallkommission erfolge ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Entscheidungen sollen im Frühjahr 2020, nach Ende der Antragsfrist gefällt werden. (dpa, bmi)

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