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E-Mobilität: Sünden auf dem E-Scooter: Diese Strafen drohen

E-Mobilität

Sünden auf dem E-Scooter: Diese Strafen drohen

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    Für E-Scooter- und Autofahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte.
    Für E-Scooter- und Autofahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte. Foto: Robert Günther, dpa (Symbol)

    Augsburg bei Nacht, nach ein paar Gläsern Rotwein: Eigentlich möchte man nur noch nach Hause. Das Taxi ist zu teuer, die Tram fährt nicht mehr. Direkt um die Ecke aber steht ein Leih-E-Scooter. Perfekt, um den schnellen Heimweg anzutreten. Doch ist das Fahren auf Tretrollern in alkoholisiertem Zustand überhaupt erlaubt?

    In München zum Beispiel kam es seit Mitte Juni zu 22 Unfällen mit E-Scootern. Insgesamt zwölf Personen wurden dabei verletzt, berichtet Werner Kraus vom zuständigen Polizeipräsidium. "Davon waren neun leichtverletzt und drei schwerverletzt."

    Deutlich höher ist die Zahl der Personen, die betrunken mit dem E-Scooter durch München gefahren sind: "Insgesamt gab es 418 Trunkenheitsfahrten", sagt der Polizeisprecher unserer Redaktion. Mit 1,7 Promille war vor wenigen Tagen erst ein junger Mann auf dem Elektro-Tretroller durch die Landeshauptstadt gefahren. Mit zu viel Alkohol im Blut kurvte der 18-Jährige zusammen mit Freunden durch das nächtliche München. Seine Fahrt endete in einer Polizeikontrolle - und mit einer Strafanzeige.

    Gibt es eine Promillegrenze beim Fahren mit den E-Scootern?

    Tatsächlich gelten für Elektro-Roller-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Heißt also, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid in Höhe von meist 500 Euro. Dazu kommen ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats und zwei Punkte in Flensburg.

    Eine Straftat begehen Roller-Fahrer immer dann, wenn sie mit mindestens 1,1 Promille im Blut unterwegs sind. Allerdings genügen bereits 0,3 Promille, sobald der Fahrer etwa an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, erklärt Siegfried Hartmann vom Präsidium Schwaben Nord. Im schlimmsten Fall droht der Führerscheinentzug. Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

    Die dennoch steigenden Unfallzahlen hätten allerdings deutlich gemacht, dass die derzeit geltenden Promillegrenzen analog zu Autofahrern nicht reichen, findet SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Er fordert deshalb eine generell geltende Null-Promille-Grenze. Ebenso setzt sich die Polizei-Gewerkschaft für schärfere Vorschriften ein.

    Diese Bußgelder blühen bei E-Scooter-Sünden

    Mit dem E-Scooter bei Rot über die Ampel zu düsen, kostet zwischen 60 und 180 Euro.

    Gelangt der Fahrer mit seinem Scooter auf die Autobahn, macht das 20 Euro.

    15 bis 30 Euro muss der Fahrer blechen, wenn er auf dem Gehweg rollt.

    40 Euro kostet es, ohne Versicherungskennzeichen zu fahren.

    Ist die Betriebserlaubnis nicht vorhanden, löhnt der Fahrer 70 Euro.

    Auch Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt: In diesem Fall müssen Fahrer mit jeweils 15 bis 30 Euro rechnen.

    Für Augsburg gibt es mit Blick auf Trunkenheit am Scooter-Lenker laut Polizeisprecher Siegfried Hartmann übrigens keine genauen Zahlen: "Eine Statistik wird hier nicht geführt, aber diese Fälle sind in Augsburg und Umgebung bislang zumindest sehr überschaubar."

    Ist eine Fahrerlaubnis nötig, um E-Tretroller benutzen zu dürfen?

    Nein. Der Fahrer benötigt weder Mofa-Prüfbescheinigung noch den klassischen Führerschein. Allerdings muss man mindestens 14 Jahre alt sein, um das Fahrzeug benutzen zu dürfen, erklärt Siegfried Hartmann. Werden Kinder auf E-Scootern erwischt, müssten die Fahrzeughalter - in der Regel also die Eltern - mit einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. "Hier sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld zwischen 90 und 135 Euro vor." Außerdem kassieren die Verantwortlichen einen Punkt im Verkehrseignungsregister von Flensburg.

    Wie viele Personen dürfen auf einem Roller fahren?

    Jedes Fahrzeug ist nur für eine Person zugelassen. Daher sei es verboten, eine zweite Person auf dem Roller zu transportieren, erklärt Siegfried Hartmann vom Präsidium Schwaben Nord. An dieser Regelung ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde. Bei jedem Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.

    Wer zahlt, wenn es zu einem Unfall kommt?

    Wie alle Fahrzeuge müssen auch E-Scooter versichert werden. "Bei einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers", sagt Polizeisprecher Hartmann. Mit einer aufgeklebten Plakette wird die Versicherung am Roller nachgewiesen. Bei grob fahrlässigem Verhalten - etwa bei Alkoholeinfluss - kann es aber zu Regressansprüchen durch die Versicherung kommen.

    Wo ist es erlaubt, mit den E-Scootern zu fahren?

    Laut Polizei dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur auf Radwegen und Fahrradstraßen rollen. Fehlen diese, dürfen Scooter-Fahrer auf die Straße ausweichen. "Falls das Befahren eines Fußgängerbereichs nicht durch Verkehrszeichen freigegeben ist", erläutert Siegfried Hartmann, "droht ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro". Ein Helm ist keine Pflicht. Allerdings raten Polizei und auch ADAC dazu, sich mit einem Helm vor den Folgen eines Unfalls zu schützen. (AZ/dpa)

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