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Jengen: TV-Nonne Antje Mönning strippt vor Allgäuer Polizei

Jengen

TV-Nonne Antje Mönning strippt vor Allgäuer Polizei

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    Von 2007 bis 2010 spielte Antje Mönning (links) in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ die Nonne Jenny.
    Von 2007 bis 2010 spielte Antje Mönning (links) in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ die Nonne Jenny. Foto: ARD/Barbara Bauriedl

    Fahrzeugkontrollen sind für Verkehrspolizisten oft reichlich unspektakulär. Führerschein und Fahrzeugschein, bitte. Vielen Dank, gute Fahrt! Manchmal allerdings, da geschehen bei solchen Kontrollen auch überraschende Dinge. Davon können zwei Polizisten aus dem Allgäu berichten, die während einer Fahrzeugkontrolle Zeugen eines ungewöhnlichen Auftritts von Schauspielerin Antje Mönning wurden.

    Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten nun bestätigte, waren die Beamten in Zivil an einem Tag im Juni bei Jengen im Ostallgäu gerade dabei, auf einem Rastplatz ein Fahrzeug zu kontrollieren, als die Schauspielerin aus einem Auto vor ihnen ausstieg. Bekannt wurde die 40-Jährige unter anderem durch ihre Rolle in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“, in der sie von 2007 bis 2010 eine Nonne spielte.

    Polizisten erstatteten Anzeige gegen Antje Mönning

    Auf dem Allgäuer Parkplatz präsentierte sie sich jedoch gänzlich anders. Statt einer hochgeschlossenen Nonnenkutte trug Mönning ein transparentes Oberteil sowie einen kurzen Rock und begann plötzlich für die Männer auf dem Parkplatz zu posieren und ihren Rock zu heben. Mangels Unterwäsche gewährte sie ihrem Publikum dabei äußerst intime Anblicke. Die Männer notierten sich das Kennzeichen des Wagens und hielten den freizügigen Auftritt mit einer Kamera fest.

    Dass es sich dabei um Polizeibeamte handelte, sei ihr nicht bewusst gewesen, sagte Mönnig der Bild-Zeitung, nachdem diese über den Parkplatz-Strip und die Folgen berichtete: Die Polizisten erstatteten Anzeige und das Amtsgericht in Kaufbeuren verdonnerte die Schauspielerin daraufhin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wie die Staatsanwaltschaft Kempten unserer Redaktion bestätigte, hat Mönning dagegen Einspruch eingelegt.

    Laut Bild habe die 40-Jährige, die sich unlängst selbst als Exhibitionistin bezeichnete, nach eigenen Angaben auf dem Parkplatz lediglich „frische Luft schnappen“ wollen und „aus einer Laune heraus mit meinem Hintern gewackelt und mein Röckchen leicht angehoben“. (bmi, mun)

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