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Justiz: Täter und Opfer in einer Person

Justiz

Täter und Opfer in einer Person

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    Wegen der fahrlässigen Tötung von vier Jugendlichen wurde ein 52 Jahre alter Mann aus dem unterfränkischen Arnstein zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Tod seiner eigenen beiden Kinder floss nicht in das Urteil mit ein.
    Wegen der fahrlässigen Tötung von vier Jugendlichen wurde ein 52 Jahre alter Mann aus dem unterfränkischen Arnstein zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Tod seiner eigenen beiden Kinder floss nicht in das Urteil mit ein. Foto: Daniel Peter

    Bei seinen letzten Worten vor Gericht versagt dem Angeklagten die Stimme. „Es tut mir unendlich leid“, kann er noch sagen. Dann weint und schluchzt er so stark, dass er nicht mehr zu verstehen ist. Wenig später ergeht das Urteil: Wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen verurteilte die Erste Strafkammer des Landgerichts Würzburg einen 52-jährigen Familienvater aus Arnstein (Landkreis Main-Spessart) zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mann ist verantwortlich dafür, dass im Januar sechs junge Leute an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung starben. Zwei von ihnen waren seine eigenen Kinder. Für deren Tod wurde er nicht bestraft.

    Mit der Entscheidung fand ein drei Tage dauernder Prozess sein Ende, zu dem Medienvertreter aus ganz Deutschland angereist waren; im Zuhörerraum des Schwurgerichtssaals des Strafjustizzentrums drängten sich Familienmitglieder und Freunde der Getöteten. Auch die Bürgermeisterin und der Pfarrer von Arnstein waren dabei.

    Das Gericht wisse, dass „das Leid der Betroffenen durch das Urteil nicht gelindert“ werde, sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn der Urteilsbegründung. Vielleicht eröffne es ihnen aber „die Möglichkeit, das Geschehen zu verarbeiten“. Der Angeklagte sei Täter, weil er „verantwortlich ist für den Tod von sechs Menschen“. Er sei aber auch Opfer, weil er „zwei seiner Kinder verloren“ hat.

    Das Gericht ist überzeugt, dass der Kraftfahrer den Tod der sechs Freunde „durch Fahrlässigkeit verursacht hat“. Der 52-Jährige, der wegen lange zurückliegender Delikte vorbestraft ist, habe gegen „seine Sorgfaltspflichten verstoßen“, als er für einen neu gekauften, nicht für den Betrieb in geschlossenen Räumen geeigneten Generator eine „untaugliche Ablufteinrichtung“ aus Wasserrohren konstruiert hatte, sagte der Vorsitzende. Die Rohrstücke, die die Abgase aus seiner Gartenhütte hätten ausleiten sollen, seien „nicht abgedichtet“ gewesen und hätten wegen unterschiedlicher Durchmesser auch nicht zueinandergepasst. Als sich dann auch noch, vermutlich durch die Vibration des Motors, ein Rohr von dem Stromerzeuger gelöst habe, sei es zu der Katastrophe gekommen.

    Die sechs Getöteten hatten Ende Januar in der Gartenhütte des Angeklagten den 18. Geburtstag seiner Tochter gefeiert. Nachdem er die Laube für die Party vorbereitet und den Generator eingeschaltet hatte, hatte der 52-Jährige seine Kinder und die Gäste gegen 21.45 Uhr zu dem Gartengrundstück gefahren. Gestorben sind die jungen Leute wahrscheinlich schon zwei Stunden später. Laut Urteil hat sich das tödliche Kohlenmonoxid sehr rasch in der 48 Quadratmeter großen Hütte verbreitet. „Das ging so schnell, dass keiner mehr ins Freie gelangen konnte“, sagte der Vorsitzende. Am nächsten Tag fand der Angeklagte die sechs Toten.

    Die Staatsanwaltschaft hatte für den 52-Jährigen, der zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt und sich bei den anderen Eltern entschuldigt hatte, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Ein Elternpaar, dessen Sohn in der Laube gestorben ist und das im Prozess als Nebenkläger auftrat, schloss sich dieser Forderung an. Ein Vater, der seinen Sohn verloren hat und der ebenfalls Nebenkläger war, wollte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt sehen. Die beiden Verteidiger des Kraftfahrers plädierten dafür, ihren Mandanten zwar der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen, ihn aber nicht zu bestrafen.

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