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Gericht fällt Urteil: Tod beim Zugspitzlauf: Freispruch für den Veranstalter

Gericht fällt Urteil

Tod beim Zugspitzlauf: Freispruch für den Veranstalter

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    Veranstalter von Zugspitzlauf vor Gericht
    Veranstalter von Zugspitzlauf vor Gericht Foto: DPA

    Der Prozess um den tödlichen Ausgang des Zugspitzlaufs ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Gegen den Veranstalter war der Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben worden.

    Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sah es am Dienstag als nicht erwiesen an, dass der 54-jährige Peter Krinninger fahrlässig den Tod von zwei Teilnehmern verursachte und sich neun Sportler bei dem Berglauf durch seine Schuld verletzten.

    Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro wegen fahrlässiger Tötung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert.

    Nach einem Wettersturz waren am 13. Juli 2008 beim Lauf auf Deutschlands höchsten Berg zwei Männer im Alter von 41 und 45 Jahren gestorben.

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