Der umstrittene Buchautor und ehemalige Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer hat sich mit seinen Korruptionsvorwürfen gegen den früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß nicht strafbar gemacht. Eine Anzeige der Strauß-Kinder Monika Hohlmeier, Franz Georg und Max Strauß wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ bleibt ohne Folgen.
Zwar hatte die Staatsanwaltschaft München I eine Geldstrafe in Höhe von 7800 Euro (60 Tagessätze à 130 Euro) beantragt. Das Amtsgericht München aber hatte den Erlass eines Strafbefehls abgelehnt. Wie Schlötterer gestern im Münchner Presseclub bekanntgab, hat das Landgericht München diese Entscheidung bestätigt. Damit ist das Strafverfahren nach über fünf Jahren abgeschlossen. In einem noch nicht rechtskräftig beendeten Zivilstreit zwischen Max Strauß und Schlötterer lief es bisher genau anders herum. Strauß bekam zweimal Recht. Landgericht und Oberlandesgericht Köln untersagten Schlötterer die Behauptung, Franz Josef Strauß habe seinen Kindern ein dreistelliges Millionenerbe hinterlassen.
Wilhelm Schlötterer erhebt schwere Vorwürfe
Schwere Vorwürfe erhoben Schlötterer und sein Anwalt Hildebrecht Braun gestern gegen die Staatsanwaltschaft. Die Behörde habe nur unzureichend ermittelt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wies diese Vorwürfe zurück. Man habe ermittelt und sich zudem auf Ergebnisse anderer Verfahren gestützt. Das Oberlandesgericht in Köln sei exakt zur gegenteiligen Auffassung gekommen wie das Münchner Amtsgericht.
Die Parteien stehen sich weiter unversöhnlich gegenüber. Schlötterer sprach gestern erneut von „massiven Verdachtsgründen gegen F. J. Strauß in Sachen Korruption“. Franz Georg Strauß konterte: „Wir haben Wilhelm Schlötterer in nahezu allen von uns angegriffenen Punkten (teilweise rechtskräftig) der Lüge überführt. Zu seiner Redlichkeit ist damit alles gesagt.“