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06.05.2019

Verstöße bei jedem zehnten Wirt

Schwarzarbeit: Zoll wird regelmäßig fündig

Schwarzarbeitsfahnder des Zolls haben im vergangenen Jahr in jedem zehnten kontrollierten Gastronomiebetrieb Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit bei 9239 Kontrollen bei 931 Betrieben des Gastgewerbes Mindestlohnverstöße fest. Auch in Bayern verstieß jedes zehnte der 1700 kontrollierten Restaurants und Hotels gegen das Gesetz, heißt es in der Antwort auf die Anfrage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl aus Kaufbeuren.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler, forderte angesichts der hohen Beanstandungsquote intensivere Prüfungen in der Branche: „Die Zahlen zeigen, dass noch immer zu viele Gastronomen und Hoteliers den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen“, sagte der NGG-Chef unserer Redaktion. Nach Informationen der Gewerkschaft kontrollierte der Zoll lediglich 4,6 Prozent aller bayerischen Hotels, Biergärten, Pensionen und Gaststätten. Entscheidend sei nicht nur mehr Personal für die Schwarzarbeitsfahndung, sondern auch, dass die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn nicht gelockert werde. „Nur mit der genauen Arbeitszeiterfassung können die Beamten überhaupt fündig werden“, betonte Zeitler.

Es sei gut, wenn der Zoll mehr Personal bekomme und künftig schon bei Verdacht aktiv werden könne. „Das muss dann aber vor allem zu einer höheren Kontrolldichte führen, um schwarzen Schafen wirksam das Handwerk zu legen“, sagte Zeitler. Linken-Fraktionsvize Ferschl forderte ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften: „Gerade Beschäftigte mit Befristung, im Minijob oder ohne Betriebsrat haben oft keine andere Wahl, als den Betrug stillschweigend hinzunehmen“, betonte sie. „Wir brauchen unbedingt mehr Kontrollen in diesem Bereich“, sagte Ferschl. „Offensichtlich haben einige Arbeitgeber jegliche Wertvorstellung von fairer Bezahlung über Bord geworfen.“

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