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Vom Helden zum Angeklagten

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Vom Helden zum Angeklagten

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    Als ein heute 50-Jähriger im Sommer 2017 seinen mit mehr als 34000 Litern Benzin und Diesel beladenen, brennenden Tanklaster mit Vollgas durch und aus Schrobenhausen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) heraus auf eine unbewohnte Staatsstraße manövrierte, wurde er von allen Seiten als Held gefeiert. Es hieß, er habe eine Katastrophe verhindert. Nun muss der Mann mit einem Prozess wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung rechnen.

    Nachdem am Sattelzug des Fernfahrers auf der B300 bei Schrobenhausen der hintere linke Reifen geplatzt war, verließ er die Straße, stieg aus und sah, dass der Reifen brannte. Er stand mitten in einem Industriegebiet, neben ihm ein Autohaus mit Bürogebäuden, 200 Meter weiter eine Tankstelle. Also setzte der Lastwagenfahrer sich wieder hinters Steuer, wählte den Notruf und ließ sich per Telefon aus der Stadt lotsen – über rote Ampeln hinweg und quer durch ein Wohngebiet. So erzählte es der Mann nach seiner spektakulären Fahrt, die deutschlandweit für viele Schlagzeilen sorgte. „Wenn ich dabei jemanden überfahren hätte, wäre ich für die Leute jetzt kein Held, sondern einfach nur ein verrückter Lastwagenfahrer“, bremste er damals selbst die Euphorie.

    Und jetzt bröckelt das Bild des „Helden von Schrobenhausen“ tatsächlich. Denn die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wirft ihm nach Abschluss der Ermittlungen der Polizei Schrobenhausen vor, dass er schon bei einem Halt an der Bundesstraße 13 in der Nähe der oberbayerischen Gemeinde Manching Qualm bemerkt habe, mit dem defekten Tankzug dann aber trotzdem noch 25 Kilometer weiter gefahren sei. Er habe viel zu spät reagiert, nämlich erst, als es zu einer offenen Flammenbildung mit Explosionsgefahr kam. Brandursache war nach aktuellem Sachstand ein defektes Radlager.

    Das Amtsgericht Pfaffenhofen muss nun entscheiden, ob es zum Prozess kommt. Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf Anfrage erklärte, stünde dann für den einst zum Helden hochgejubelten Tanklastzugfahrer ein Strafmaß von ein bis zehn Jahren Haft im Raum. (sih, dopf, dpa)

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