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05.08.2019

Warum 16-Jährige in Bayern nicht wählen dürfen

In elf deutschen Bundesländern dürfen 16-Jährige mindestens bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Bayern sträubt sich noch immer dagegen, die Jugend an die Wahlurnen treten zu lassen.
Foto: Stefan Puchner, dpa (Symbolbild)

Während in anderen Bundesländern das Wahlalter längst abgesenkt wurde, bewegt sich in Bayern nichts. Nun nimmt sich ein Abgeordneter der Freien Wähler der Sache an.

Eigentlich war es, wie so oft, schon wieder vorbei. Bereits Anfang des Jahres sind alle Vorstöße von Grünen, SPD und FDP im Landtag gescheitert, das Wahlalter in Bayern auf 16 Jahre abzusenken. Damit war klar, dass die 16- und 17-Jährigen auch bei den Kommunalwahlen im kommenden Frühjahr weder wählen noch gewählt werden dürfen. Doch anders als in früheren Zeiten sind jetzt die Freien Wähler in Bayern mit an der Regierung. Und da gibt es einen, der im Ringen mit der CSU nicht locker lässt: den jugendpolitischen Sprecher Tobias Gotthardt.

Der 42-jährige Abgeordnete aus Kallmünz in der Oberpfalz überraschte mit einer Pressemitteilung, welche die großen Jugendorganisationen, allen voran den Bayerischen Jugendring und den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Bayern, wieder hoffen lässt. „Wir Freien Wähler sind treibende Kraft für eine Wahlalterabsenkung bei Kommunalwahlen in Bayern“, verkündete Gotthardt.

Seit Mitte der 90er Jahre schon gibt es eine breite Bewegung für mehr politische Mitbestimmung der Jugend. In Bremen und Hamburg, Brandenburg und Schleswig-Holstein dürfen 16-Jährige bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben. In Berlin, Hamburg, Bremen und acht weiteren Bundesländern dürfen sie über ihre Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte mit abstimmen.

Wahlalter in Bayern: Wer unter 18 ist, ist laut CSU nicht reif genug

In Bayern datiert die erste Entschließung des BDKJ für ein Wahlalter 16 aus dem Jahr 1996. Doch geändert hat sich bisher nichts. Wer unter 18 ist, der ist nach Auffassung der CSU nicht reif genug, um zur Wahl zu gehen.

In der abschließenden Debatte über die Gesetzentwürfe aus den Reihen der Opposition Anfang Mai sagte der CSU-Abgeordnete Walter Taubeneder: „Die Anknüpfung des Wahlrechts an das Mindestalter von 18 Jahren ist aus unserer Sicht nach wie vor sachgerecht.“ An dieser Altersgrenze orientierten sich schließlich auch „das Bürgerliche Recht hinsichtlich der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit, das Jugendschutzgesetz oder das Jugendstrafrecht“. Deshalb wäre es auch nicht angemessen, „das Wahlrecht Personen zu verleihen, die in anderen Bereichen der Rechtsordnung als noch nicht ausreichend reif angesehen werden.“

Daniel Köberle, der BDKJ-Landesvorsitzende, kennt diese Argumente. „Der große Knackpunkt sind für uns die Juristen und Innenpolitiker in der CSU“, sagt er. Seine Organisation, die als Ziel „ein Wahlalter von 14 Jahren auf allen Ebenen“ vertritt, habe sich deshalb „auf eine Politik der kleinen Schritte“ verlegt. Zwei Argumente, wie sie auch von Grünen, SPD und FDP vertreten werden, rücken dabei immer mehr in den Vordergrund.

Die Alten entscheiden, die Jungen baden es aus

Da ist zum einen die demografische Entwicklung: Noch im Jahr 1990 stellten die Unter-30-Jährigen 23 Prozent der Wähler, die Über-60-Jährigen 27 Prozent. Inzwischen sind 36 Prozent der Wähler über 60 Jahre alt und nur noch knapp 15 Prozent unter 30. Nach Auffassung von Eva Lettenbauer, der jugendpolitischen Sprecherin der Grünen im Landtag, darf es nicht sein, dass weitreichende gesellschaftliche Entscheidungen, deren Konsequenzen vor allem von den jüngeren Menschen getragen werden müssen, vor allem von der älteren Generation getroffen werden.

Zum anderen ist da das weithin sichtbare politische Engagement von Jugendlichen, zum Beispiel in der Fridays-for-Future- oder in der Pulse-of-Europe-Bewegung. Und bereits zuvor – darauf weist SPD-Fraktionschef Horst Arnold hin – sei in der Enquete-Kommission des Landtags parteiübergreifend festgestellt worden, dass Jugendliche mehr politische Entscheidungskompetenzen fordern und auch damit umzugehen wüssten.

Das sieht – im Prinzip – auch der FW-Abgeordnete Gotthardt so. Die Anträge aus der Opposition aber gehen ihm zu weit. „Wir bekommen die Akzeptanz nur, wenn wir schrittweise vorgehen“, sagt er und verweist auf das „JuBeL-Paket“, das aktuell von den Regierungsfraktionen erarbeitet werde. „JuBeL“ steht für „Jugendbeteiligung auf Landesebene“. Ziel sei dabei unter anderem, die Jugendparlamente im Kommunalrecht besser zu verankern und auf allen Ebenen für mehr politische Bildung zu sorgen.

Wann die Wahl mit 16 frühestens realisierbar wäre

Am Ende könnte dann auch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre stehen. „Ich gehe davon aus, dass wir mit unserem Koalitionspartner noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Vorschlag machen können“, sagt Gotthardt. Realisierbar sei das Wahlalter 16 somit erst für die übernächste Kommunalwahl im Jahr 2026.

Der CSU könnte auch dieser Termin noch zu früh sein. „Es gibt von uns kein vorbehaltloses Ja“, sagt der jugendpolitische Sprecher der CSU im Landtag, Matthias Enghuber aus Neuburg an der Donau. Auch er sei dafür, Jugendliche mehr am politischen Geschehen zu beteiligen. Erst aber müssten dafür die vorhandenen Instrumente – wie zum Beispiel die Jugendparlamente – sowie die politische Bildung gestärkt werden. Eine Absenkung des Wahlalters könne nur der letzte Baustein sein. Eine Festlegung im Koalitionsvertrag gebe es nicht. „Das müssen wir zwischen CSU und Freien Wählern ausdiskutieren“, sagt Enghuber.

Dass Bayern möglicherweise das letzte Bundesland sein könnte, in dem auch 16-Jährige wählen dürfen, stört ihn nicht: „Wir müssen in Bayern nicht immer die Schnellsten sein – lieber die, die es am Ende am besten machen.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.08.2019

Gerechtigkeit
Man diskutiert immer wieder darüber, das Wahlalter herabzusetzen. Aussen vor in der Diskussion bleibt aber weiterhin, bei Straftätern Milde walten zu lassen (bis 21 Jahre), weil die jungen Leute angeblich noch nicht reif genug sind, die Schwere ihrer Tat zu begreifen.
Mit 16 dürften sie aber uneingeschränkt wählen. Das ist nicht gerecht. Aber bei uns gilt ja schon lange nicht mehr der Grundsatz Gerechtigkeit vor Recht. Dies sollte schleunigst wieder in das Bewusstsein der Leute einziehen, welche vehement eine Herabsetzung des Wahlalters fordern.

05.08.2019

Man kann das Wahlalter noch viel weiter absenken. Dann dürfen die Eltern / Erziehungsberechtigten abstimmen, bis der Nachwuchs das Alter der Wahlberechtigung erreicht hat.