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München: Wegen Selbstmordgefahr: Rentner Rudolf darf in seiner Wohnung bleiben

München

Wegen Selbstmordgefahr: Rentner Rudolf darf in seiner Wohnung bleiben

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    Die Vermieterin hatte dem fast 90-Jährigen Anfang vergangenen Jahres wegen Eigenbedarfs gekündigt.
    Die Vermieterin hatte dem fast 90-Jährigen Anfang vergangenen Jahres wegen Eigenbedarfs gekündigt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbol)

    Ein schöneres Geburtstagsgeschenk hätte sich Rudolf Kluge nicht wünschen können. Mehr als eineinhalb Jahre lang hat er gegen die Kündigung seines Mietvertrags gekämpft. Einen Tag vor seinem 90. Geburtstag am heutigen Samstag hat das Amtsgericht München entschieden: Der Rentner darf für den Rest seines Lebens in seiner Wohnung bleiben. „Das ist Geburtstag und Weihnachten zugleich für mich“, sagt der Senior. Er will jetzt ein Fest mit seinen Nachbarn feiern, die alle zu ihm gehalten haben.

    Vermieterin hatte dem 89-Jährigen wegen Eigenbedarfs gekündigt

    Sein Fall war zum Negativ-Beispiel für den Wohnungswahnsinn in München geworden. Kluge wohnt seit fast 45 Jahren in der 80-Quadratmeter-Wohnung im Stadtteil Neuperlach. Es ist einer dieser typischen Wohnblocks aus den 70er Jahren. Nicht das, was jeder sich unter einer Traumwohnung vorstellt. Aber Rudolf Kluge ist glücklich. Drei Zimmer, Küche, Bad, ein schöner Balkon nach Süden. Er kennt jeden Winkel der Wohnung, jede Stolperfalle, jeden Lichtschalter. Er kann sich blind bewegen. Das ist umso wichtiger, seit seine Frau vor viereinhalb Jahren gestorben ist.

    Umso größer war der Schock, als die Vermieterin Anfang vergangenen Jahres den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigte. Er wollte nicht weg. Und wo sollte er auch hin? Direkt ins Altersheim – das kam für den rüstigen Rentner nicht infrage. In seiner Not ging der 90-Jährige zum Münchner Mieterverein. Der empfahl, sich zu wehren und vermittelte ihm Anwalt Emil Kellner. Es kam zur Räumungsklage. Rudolf Kluge erlebte ganz schwere Monate. Noch nie hatte er einen Rechtsstreit. Und die Unsicherheit setzte ihm zu. Da war es nur ein schwacher Trost, dass sich selbst Ex-Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) für ihn einsetzte.

    89-Jähriger darf in Wohnung bleiben - Urteil ist noch nicht rechtskräftig

    Man hätte leicht die Geschichte daraus machen können: Herzlose Vermieterin schmeißt Senior nach Jahrzehnten raus. Doch so einfach war es nicht. Denn die Vermieterin hat nachvollziehbare Gründe: Ihr Sohn hatte sich von seiner Partnerin getrennt. Die beiden haben ein Kind. Der 38-jährige Informatiker wohnt bei seinem Vater in einem kleinen Zimmer. Er möchte seinem zweijährigen Sohn vernünftige Verhältnisse bieten. Was läge also im überhitzten Münchner Mietmarkt näher, als in die Wohnung der Mutter zu ziehen?

    Diesen Eigenbedarf hat das Amtsgericht nun bestätigt. Doch Rudolf Kluge ist ein Härtefall. Eine Räumung der Wohnung sei ihm nicht zuzumuten. Sein psychischer Zustand sei infolge der Kündigung stark beeinträchtigt. Nicht einmal ein Suizid könne ausgeschlossen werden, sagte Richterin Karin Jung. Der 90-Jährige darf auf unbestimmte Zeit in seiner Wohnung bleiben. „So viele Jahre sind es ja nicht mehr“, sagt Kluge.

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