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Weilheim-Schongau: Pressesprecher lässt Frau nach Flüchtlings-Geschichte auflaufen

Weilheim-Schongau

Pressesprecher lässt Frau nach Flüchtlings-Geschichte auflaufen

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    Menschen auf der Flucht erhalten Kleidung und Schuhe auch aus Kleiderkammern des BRK, wie hier in Kempten.
    Menschen auf der Flucht erhalten Kleidung und Schuhe auch aus Kleiderkammern des BRK, wie hier in Kempten. Foto: Ralf Lienert

    Es ist eine von vielen angeblichen Geschichten, die auf Facebook kursieren und die Gemüter erhitzen. Sie beginnt mit den Worten "Auch auf die Gefahr hin jetzt als Volksverhetzer dazustehen, mich regt's einfach auf!" Claudia F.* hat sie gepostet. Und dafür von offizieller Seite schnell die Retourkutsche bekommen.

    Die Frau will laut ihrem Post in einem Schongauer Sportgeschäft mitbekommen haben, wie ein junger Flüchtling einen Schein vom Landratsamt dabei hat und sich damit angeblich für 100 Euro Schuhe aussuchen darf. Das Paar Schuhe, das ihm gefiel, soll aber 140 Euro gekostet haben. Angeblich bestand er trotzdem auf diese Schuhe. Wie Claudia F. weiter schreibt, habe die Verkäuferin dann beim Landratsamt angerufen. Dort hieß es angeblich, das gehe in Ordnung.

    Die Facebook-Nutzerin empört sich über diese vermeintliche Luxusbehandlung des Flüchtlings. Und mit ihr, wie zu erwarten war, viele andere. Alleinerziehende Mütter etwa oder Familien mit mehreren Kindern könnten sich solche teuren Schuhe nicht leisten, hieß es da unter anderem in den Kommentaren. Über 200 Mal teilten Echauffierte den Beitrag.

    Nach Vorwurf auf Facebook begann Pressesprecher zu recherchieren

    Von Freunden und Mitarbeitern erfuhr Hans Rehbehn recht bald von diesem Post, der auf Facebook die Runde machte. Der Pressesprecher des Landratsamtes Weilheim-Schongau ging der Sache sofort nach. Ausländeramt, Asylwesen und Sozialhilfe - er klapperte sämtliche Abteilungen im Landratsamt ab, fragte auch beim Jobcenter nach - doch Fehlanzeige. Nirgendwo werden Gutscheine für Bekleidung oder Schuhe ausgestellt.

    Auch in den beiden Schongauer Sportgeschäften wusste man laut Pressesprecher Rehbehn nichts von einem Kunden, der mit einem Gutschein vorgesprochen hat. Ein Telefonat zwischen Sportgeschäft und Landratsamt hat seinen Recherchen zufolge nicht stattgefunden. "Ich habe mit allen Fachabteilungen und den Schongauer Sportgeschäften telefoniert. Keiner konnte mir diese Geschichte bestätigen", schreibt Hans Rehbehn auf seiner Facebookseite. Dort hat er nämlich eine Gegendarstellung veröffentlicht. "Für mich ging es allein darum, die Behauptung der Frau klarzustellen", sagt er. Überrascht sei er über die positive Resonanz und darüber, wieviele Menschen von seiner Klarstellung Notiz nehmen. Am Freitagvormittag waren es noch um die 17.000.

    Der Pressesprecher liefert auf Facebook zudem eine Erklärung, wie die Unterstützung der Behörden abläuft. "Asylbewerber, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten in ihrem Regelsatz einen monatlichen Betrag in Höhe von 33,57 Euro für Bekleidung, die bar oder unbar ausgezahlt werden." Ausgenommen von dieser Regelung seien Mütter mit frischgeborenen Säuglingen und Haftentlassene bei Wohnungserstbezug. Dieser Personenkreis erhalte Gutscheine für eine Baby- und Wohnungserstausstattung.

    Gerne hätte Hans Rehbehn seine Klarstellung auf die Facebookseite von Claudia F. gepostet. Doch das lässt sie, wie die meisten Facebook-Nutzer auch, durch eine entsprechende Einstellung nicht zu. Trotzdem kann sich der Pressesprecher sicher sein, dass die Frau seinen Beitrag gelesen hat. Denn Claudia F.  löschte recht bald ihre Geschichte aus dem sozialen Netzwerk.

    Pressesprecher Rehbehn allerdings löschte seine Klarstellung dann Freitagmittag. "Meinen Beitrag Gegendarstellung zu Gutscheinen habe ich gerade vom Netz genommen, da die Kommentare in eine Richtung laufen, die ich so auf meiner Seite nicht vertreten kann", ist dort zu lesen. Offenbar waren einige Facebook-Nutzer von seiner Klarstellung nicht begeistert.

    * Name von der Redaktion geändert

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