Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Unschuldig hinter Gittern: Wenn Verdächtige "weichgeklopft" werden sollen

Unschuldig hinter Gittern
04.11.2008

Wenn Verdächtige "weichgeklopft" werden sollen

Foto: sv

Sie beobachten einen Unfall, machen vor Gericht eine Aussage als Zeuge und werden anschließend vier Wochen in Untersuchungshaft genommen. Eigentlich unglaublich. Stephan Schober ist dies passiert. Von Johannes Graf

Von Johannes Graf

Lichtenfels. Sie beobachten einen Unfall, machen vor Gericht eine Aussage als Zeuge und werden anschließend vier Wochen in Untersuchungshaft genommen. Eigentlich unglaublich. Stephan Schober ist dies passiert.

Inzwischen ist der Lkw-Fahrer aus Lichtenfels in Oberfranken wieder auf freiem Fuß (wir berichteten). Doch der Fall wirft Fragen auf. Warum sah sich der 43-jährige Familienvater im Gericht plötzlich mit einer Falschaussage konfrontiert? Warum musste er unschuldig ins Gefängnis?

Frank Johnigk, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer, kennt Fälle, in denen Richter schnell zu Untersuchungshaft neigten, um jemanden "weichzuklopfen". "Das hat sogar ein wenig den Charakter einer verbotenen Vernehmungsmethode", sagt Johnigk. Der Rechtsanwalt betont jedoch auch, dass dies nicht allzu häufig vorkomme. Auch Schober habe laut seines Betriebsratschefs kurz davor gestanden, seine Aussage zu widerrufen und die Unwahrheit zu sagen, damit er freikommt.

Wolfgang Stretz, der Anwalt Schobers, erklärt, dass einige Fehler seitens der Justiz gemacht wurden. "Einen wichtigen Zeugen wollte das Gericht gar nicht hören, obwohl ich darauf hingewiesen habe", sagt Stretz. Drei Faktoren veranlassten die Staatsanwältin damals zur schnellen Festnahme: ein Gutachten, das den Lkw-Fahrer als Unfallverursacher ausmacht, die Aussage einer Zeugin, dass Schober nicht im Lkw saß, und die Angabe Schobers, dass er nichts von einem Umfall mitbekommen habe. Schober wird noch im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage und Verdunklungsgefahr festgenommen.

Stretz ermittelt kurzerhand selbst, will die Wahrheit wissen. "Ich kenne den Stephan schon seit unserer gemeinsamen Schulzeit. Ich habe ihm von Anfang an geglaubt", sagt Stretz. Der Ursprung der Falschaussage ist erschreckend einfach. Die Zeugin hat offenbar eine Aussage Schobers am Unfallort falsch verstanden. Gerichtlich geklärt ist dies noch nicht. Der Lkw-Fahrer ist inzwischen freigesprochen worden. Das Verfahren gegen Schober wegen Falschaussage läuft noch.

"Langsam ist es lächerlich, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird", sagt Stretz. Etliche Dinge seien in der Rechtsprechung fragwürdig gewesen. Stretz will prüfen, ob die Untersuchungshaft rechtmäßig oder rechtswidrig war. Rachegefühle hege sein Mandant nicht, er wolle einfach nur Gerechtigkeit und dass das, was ihm widerfahren ist, niemand sonst durchmachen muss.

Gerichtssprecher Andreas Quentin erklärt gegenüber unserer Zeitung, dass der Haftbefehl gegen Schober auf einem Verdacht der Staatsanwältin beruhte. Es gebe immer eine Restwahrscheinlichkeit, dass der Verdacht sich nicht bestätigt. "Ich möchte aber betonen, dass wir keine Leute zu Unrecht einsperren. Wenn das bei Herrn Schober der Fall war, dann ist das ein bedauerlicher Vorgang", fügt Quentin hinzu.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.