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Sicherheit: Wenn die Kamera zusieht

Sicherheit

Wenn die Kamera zusieht

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    Per Knopfdruck starten Polizisten die Videoaufnahme.
    Per Knopfdruck starten Polizisten die Videoaufnahme. Foto: Felix Hörhager, dpa

    Sie sollen Polizisten in prekären Situationen mehr Sicherheit geben: Nun haben Innenminister Joachim Herrmann und Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrä den bayernweiten Einsatz von 1400 Körperkameras freigegeben. Wann aber ist das Aufzeichnen per Kamera für Polizisten erlaubt?

    Der Freigabe vorausgegangen war ein Pilotversuch in den Städten München, Augsburg und Rosenheim, für den 300 Polizisten verschiedene Modelle der Bodycam über ein Jahr lang getestet hatten. Die Resultate dieser Phase waren nach Angaben des Innenministeriums positiv. Die Kamera, sagte CSU-Politiker Herrmann, habe in mehr als einem Viertel der Fälle eine „deeskalierende Wirkung“ gehabt. Und eben dieser Effekt soll sich auf den gesamten Freistaat ausdehnen.

    Um dies zu erreichen, sollen bis Anfang nächsten Jahres bayerische Dienststellen nach einem Verteilungsschlüssel mit 1400 Bodycams ausgerüstet werden. Die Kameras werden im Streifendienst, bei den Einsatzeinheiten der Polizeipräsidien und der Bereitschaftspolizei eingeführt. Nach Worten Herrmanns bekommt nicht jeder Beamte persönlich ein Gerät zugewiesen. Stattdessen gebe es eine Pool-Lösung, die nach Größe und Streifendichte der Dienststelle gestaffelt ist.

    Befestigt werden Bodycams auf Schulterhöhe an den Uniformen. Grundsätzlich entscheiden alle Beamten selbst darüber, ob sie eine tragen möchten oder nicht. Verwendet wird das Gerät nur im sogenannten Bedarfsfall, wenn eine Einsatz- oder Kontrollsituation zu eskalieren droht. Bevor Beamte den Aufnahmeknopf betätigen, müssen sie den Beginn der Aufzeichnung ausdrücklich ankündigen. Allerdings, merkte Projektleiter Andreas Schaumaier an, solle die Kamera eher abschreckend wirken – um der Auseinandersetzung präventiv gegenzusteuern. Nicht verwendet wird die Bodycam bei Versammlungen, Verkehrsunfällen oder Verkehrsstraftaten.

    Dennoch ist nach Ansicht der Kritiker vor allem die einseitige Kontrolle der Bodycam problematisch. Auch deshalb, weil die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes im Mai 2018 das sogenannte Pre-Recording erlaubt. Hierbei wird nicht nur der Handlungsablauf selbst dokumentiert, sondern ebenso die 30 vorhergehenden Sekunden. Damit sei gewährleistet, so die Argumentation der Polizei, dass auch der „Auslöser“ des polizeilichen Eingreifens aufgezeichnet ist. Laut Gesetzesänderung außerdem erlaubt ist der Einsatz der Mini-Kameras in Wohnungen. Doch gelten hier strengere Auflagen als im öffentlichen Bereich. So muss der Pre-Recording-Modus beim Einsatz in der Wohnung unter anderem ausgeschaltet sein.

    Sichern darf die Polizei Aufzeichnungen, wenn der Beamte oder ein Dritter bedroht sind und die Daten rechtliche Relevanz haben. Angaben des Innenministeriums zufolge werden sie verschlüsselt und lokal auf Servern der Dienststellen gespeichert – nicht in einer Cloud. Die Speicherungsdauer beträgt drei Wochen, danach werden alle Aufnahmen automatisch gelöscht.

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