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Augsburg und Co.
16.03.2018

Wie Bayerns Städte gegen Tauben vorgehen

ARCHIV - 20.11.2009, Hessen, Wiesbaden: Eine Frau füttert im Schlosspark zwei Tauben. zu dpa "Wie Bayerns Städte gegen ein gurrendes Problem vorgehen" vom 16.03.2018 Foto: Marius Becker/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Foto: Marius Becker

Gurrend tippeln Tauben auf der Suche nach Nahrung durch Bayerns Städte. Viele Tierliebhaber verleitet ihr Anblick dazu, sie zu füttern - und das sorgt für ein Problem.

So putzig und unschuldig Tauben mit ihren Knopfaugen und ihrem Wackelgang auf manch einen wirken mögen - in vielen bayerischen Großstädten sind sie eher lästige Gäste. Denn je mehr Nahrung sie von den Menschen bekommen, desto unkontrollierter vermehren sich die Vögel und verschmutzen die Innenstädte. In München etwa ist das Problem so gravierend geworden, dass der Umweltausschuss in dieser Woche einer Verlängerung des Fütterungsverbots geschlossen zugestimmt hat.

Wie eine Sprecherin des Referats für Umwelt und Gesundheit mitteilte, wird in Zukunft der neue Kommunale Außendienst (KAD), ein Streifendienst, kontrollieren, ob das Fütterungsverbot eingehalten wird. Zuvor war die Polizei verantwortlich. Wer sich künftig nicht daran hält, dem drohen Konsequenzen: "Der Rahmen reicht von einer bloßen Verwarnung bis hin zu einem Bußgeld zwischen 35 und 1000 Euro." Zwar hatte es in München bereits eine Verordnung über ein Fütterungsverbot gegeben. Doch diese war nach 20 Jahren Geltungsdauer im Oktober 2016 ausgelaufen. In der Zwischenzeit habe es aber weiterhin gültige Verbote in der Grünanlagensatzung gegeben, sagte die Sprecherin.

Auch in Nürnberg gibt es ein Fütterungsverbot. "Eine erste Fassung wurde bereits Ende der 1970er Jahre erlassen", sagte Stadtsprecher Siegfried Zelnhefer. Die aktuelle Verordnung trat am 18. April 2016 in Kraft und ist über einen Zeitraum von 20 Jahren gültig. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder ab 50 Euro. "Bei Vorsatz kann ein Bußgeld bis 1000 Euro erhoben werden - das war in der Stadt Nürnberg jedoch nie der Fall." Einen Außendienst, der das Fütterungsverbot kontrolliert, gebe es allerdings nicht. Der Grund: "die Kosten für das Personal." So sei die Stadt auf Hinweise oder Anzeigen aus der Bevölkerung beziehungsweise der Polizei angewiesen.

In Regensburg ist es ebenfalls nicht erlaubt, Tauben zu füttern. Kontrolliert werde die Einhaltung des Verbots durch einen kommunalen Ordnungsservice, teilte die Stadt mit. "Ein Bußgeld wird regelmäßig in Höhe von 75 Euro ausgesprochen", sagte Sprecherin Juliane von Roenne-Styra. Allerdings schrecke das nicht jeden ab. "Wir haben auch "Wiederholungstäter"." Von einer Taubenplage können man nicht sprechen, da es keine genauen Zahlen gebe. "Ob Tauben Schädlingscharakter entwickeln, hängt stark von dem Ort ab, an dem sich die Tauben aufhalten und potenziell Schaden anrichten können." Wenn sich eine Taube beispielsweise in eine Krankenhausküche verfliege, dann sei diese eine schon eine zu viel.

In Augsburg hingegen gibt es kein Taubenfütterungsverbot - allerdings seit 2001 das "Augsburger Stadttaubenkonzept". "Dabei handelt es sich um ein tierschutzgerechtes Konzept zur Regulierung und Reduzierung der Stadttauben zum Wohle von Mensch und Tier", sagte Sprecherin Monika Harrer-Jalsovec. So wurden an verschiedenen Standorten in der Stadt betreute Taubenschläge eingerichtet, in denen die Gelege durch Eier-Attrappen ersetzt werden - auch in denkmalgeschützten Gebäuden. "Das funktioniert gut", sagte Harrer-Jalsovec. Zudem gebe es Taubentürme, in denen Futter zur Verfügung steht. Aus diesen Gründen sehe man keinen Bedarf dafür, ein Fütterungsverbot einzuführen. "Der örtlich gebündelte Taubenkotanfall entlastet die Stadtreinigung", ergänzte Augsburgs Umweltreferent Reiner Erben.

Das Augsburger Konzept mit Taubenschlägen und -türmen ist Vorbild für andere Städte, zum Beispiel für Ingolstadt. "Zur Taubenproblematik hat der Stadtrat im Februar die Verwaltung beauftragt, ein eigenes Konzept auf Grundlage des "Augsburger Modells" für Ingolstadt zu erarbeiten", sagte Stadtsprecher Michael Klarner. Seit 2004 gilt in der Donaustadt ein Fütterungsverbot. Laut Ingolstädter Ordnungsamt ist bei einem Erstverstoß gegen die Regelung mit einer Verwarnung in Höhe von 25 Euro zu rechnen. Bei Wiederholungen drohen durchaus höhere Bußgelder. "Pro Jahr werden fünf bis zehn Verfahren behandelt, meist nach Anzeige", erklärte Klarner. (dpa/lby)

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