16-Jährige soll abgeschoben werden: "Ich habe meine Zukunft hier gesehen"
Plus Laven ist 16 Jahre alt, spricht Deutsch, ist Schulsprecherin – doch ihr und ihrer Familie droht die Abschiebung. Fälle wie dieser entfachen erneut die Debatte um den harten Asyl-Kurs.
Ihre Verzweiflung merkt man Laven Tawfic an. Und ihre Angst. Angst, dass sie bald nicht mehr in Deutschland ist. Sondern im Irak. "Ich hatte wirklich die Hoffnung, dass wir bleiben dürfen", sagt die 16-Jährige. "Ich habe meine Zukunft hier gesehen."
2020 ist das Mädchen mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. In Asbach-Bäumenheim (Kreis Donau-Ries) besucht Laven die Mittelschule, ist sogar Schulsprecherin. Doch im Herbst wurde ihr und den anderen Familienmitgliedern die Duldung entzogen. "Das ist für mich eine Katastrophe. Ich habe Deutsch gelernt, ich habe versucht, alles richtig zu machen", sagt sie. "Ich habe sogar schon die Zusage für eine Ausbildung in einer Zahnarztpraxis."
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Wenn es um Aufenthaltsrecht geht, gelten bundesweit die gleichen Gesetze. Nur in Bayern werden diese von den Ausländerbehörden seit jeher sehr viel härter ausgelegt als in anderen Bundesländern. Das ist natürlich politisch so gewollt und angewiesen.
Unglaublich aber wahr: Auch die bayerischen Verwaltungsgerichte ignorieren gerne das Bundesverwaltungsgericht, und berufen sich nur auf den bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Ich vermute sehr, dass dieser Familie z.B. in NRW nicht die Duldung entzogen worden wäre.
Das Mädchen hat nach nur drei Jahren in einem neuen Land mit einer komplett neuen Sprache schon Verantwortung als Schülersprecherin übernommen, und bald einen guten Schulabschluss erreicht. Wer von uns würde sich das im umgekehrten Fall zutrauen?
Wir kennen die Details natürlich nicht, aber ich gehe davon aus, dass die anderen Kinder auch noch zur Schule gehen. Damit hätte Deutschland in ein paar Jahren also 5 junge Leute, die arbeiten und in die Sozialsysteme einzahlen. Allein das sollte das unglaublich kurzsichtige Argument des Gerichts entschärfen. Wir schieben lieber alle ab, und betteln dann in Marokko nach Pflegekräften.
@Günter S.
Ich habe keine Rechenschwäche und keine Denkfehler. Ich denke wirtschaftlich, und ich denke an das, was man bereits in dieses Mädchen investiert hat. Denken Sie an die Schule, denken Sie an die Lehrer. Sie hätte die Chance, mit ihrer Arbeitskraft etwas davon zurückzugeben. Aber Sie sehen nur das Wort ABSCHIEBUNG und denken sich JAAAA – toll. Aber wieder geht eine künftige Fachkraft verloren, die bereits hier Fuß gefasst hatte. Sie können anderer Meinung sein, aber Ihre persönlichen Angriffe können Sie sich gerne sparen.
Vorweg:
Der Familie wurde (auch) durch das Gericht kein Anspruch
auf Duldung / Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zuer-
kannt.
"Gute" Menschen mögen in ihrer Denk-/ Rechenweise es als
"wirtschaftlich" und im Übrigen dadurch gerechtfertigt sehen,
dass die jahrelangen Aufwendungen für eine "siebenköpfige,
bislang vollständig von der Soziahilfe abhängigen ausreise-
pflichtige Familie" durch e i n e potentielle Lehrstelle / einen
potentiellen späteren Arbeitsplatz (?) "ausgeglichen" (was
kann von den anderen kommen?) werden -
das sehe ich anders.
So ´ne Rechnung geht nach meiner Meinung nicht auf . . . .
K. Brenner
Meines Erachtens zeigt dieser Fall, dass unser Grundrecht auf Asyl kräftig in die Jahre gekommen ist. Es ist mir nicht klar, warum eine Flucht aufgrund politischer oder ethnischer Diskriminierung oder Krieg im Herkunftsland als Gründe für eine Schutzgewährung in D höherwertiger sind als eine Flucht aufgrund einer Lebensgefährdung durch totalen Verlust der Lebensgrundlage z. B. aufgrund von Landenteignung, Naturkatastrophen etc. Vielleicht wäre es besser, das Bleiberecht abhängig von anderen Faktoren zu machen, wie z. B. Integrationsgrad einer Familie, sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildungserfolge. Dies in einem Gesetz zu formulieren und die Messung des jeweiligen Erfolgs wären aber sicher auch schwierig.
Auch bei dieser Herz-Schmerz-Geschichte stellt sich die Frage, was war denn nun genau der Fluchtgrund?
Die Familie war jetzt 3 Jahre hier, wurde offenbar rundum versorgt, inklusive Krankenbehandlung einer der Brüder. Vielleicht wäre auch etwas Dankbarkeit angezeigt - und das Eingeständnis, dass man eigentlich keinen Fluchtgrund hatte.
Herr Manfred M.,
woher wissen Sie , dass es keinen Fluchtgrund gab?
@Wolfgang S.: offenbar keinen, der hier zu Asyl oder sonst einem Schutzstatus führt. Man hat sich ja offensichtlich durch alle möglichen Instanzen geklagt. Die Familie hat hier drei Jahre Vollversorgung bekommen, Krankenbehandlung und die Möglichkeit des Klagewegs auf Steuerzahlers Kosten.(edit/mod/NUB 7.2)
Leider wieder eine Angelegenheit, wo mit Masse emotional und nicht entsprechend der Gesetzgebung kommentiert wird. Fakt bleibt doch, Asyl wurde abgelehnt, eine Duldung ausgesprochen und diese wurde nun aufgehoben. Hier ging und geht es um eine Asylangelegenheit. Alle anderen Argumentationen treffen nicht den Sachverhalt und würden nur die Gesetzmäßigkeiten Asyl unterlaufen; entgegen der Gesetzgebung. Argumentation zum Thema Ausbildung, Arbeitsplatz, etc. haben hier nichts zu suchen und wären bei Anwendung derselben eine objektive Benachteiligung anderer Asylstellenden.
Das Gericht habe ihr angeboten, dass sie mit einem ihrer Brüder, der bereits 18 Jahre alt ist, in Deutschland bleiben könne - Das war ihr goldenes Ticket!!! Sogar noch mit ihrem Bruder. Wer nicht will der hat schon mal!
auch dieser Fall zeigt die Scheinheiligleit und Brutalität der " Christlich- Sozialen " und ihrer Trittbrettfahrer in den Ämtern und Instanzen.(edit/mod/NUB 7.2).
Ach ja, ich wünsche Laven und ihrer Familie alles alles Gute und der Anwältin ein gutes Händchen bei der Betreuung dieser Angelegenheit. Ich drücke ganz fest die Daumen, denn wir brauchen Mädchen wie Laven hier und nicht im Irak.
Wieder so ein Fall, wo man nur den Kopf schütteln kann. Auf der einen Seite weiß man nicht, wie man alle Ausbildungsstellen besetzen soll und dann schiebt man ein junges Mädchen ab, das eine dieser freien Stellen gerne annimmt. Wenn sie ausgelernt hat, wird sie garantiert eine feste Anstellung bekommen und kann ihre Familie unterstützen bzw. wird in unsere Sozialsysteme einzahlen. Also wo ist das Problem???
Man sollte halt nicht nur das Mädchen betrachten, sondern auch den Rest der Familie. Was macht der 18-jährige Bruder? Eine Einzahlerin wird wohl kaum die ganze Großfamilie versorgen können. Aber letztendlich zählt: es gab und gibt wohl schlicht keinen Asylgrund. Sollen die Gesetze je nach Druck auf die Tränendrüse jeweils anders ausgelegt werden?
@ Manfred M.
"Sollen die Gesetze je nach Druck auf die Tränendrüse jeweils anders ausgelegt werden?"
Es hat nichts Tränendrüse zu tun sondern mit gesundem Menschenverstand. Es käme der bayerische Staatsregierung sehr gut zu Gesicht wenn bei Grenzfällen auch Ausnahmen gemacht werden. Auf Teufel komm raus abschieben ohne Rücksicht auf das Leid von Menschen wäre ganz einfach sozial und human. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es doch nur weil die bayerische Staatsregierung auf ihr Recht zur Abschiebung besteht. Der Verdacht liegt doch sehr nahe, dass oftmals nur diejenigen abgeschoben werden, die nicht schnell genug weglaufen können. Hauptsache die Zahlen stimmen.
So schwer ist es nicht und es würde keinem einzigen bayerischen Bürger nur ansatzweise weh tun, wenn human gehandelt wird. Auf der anderen Seite sind wir auch Christen und Christen helfen sich in der Not. Auch eine CSU kann christlich handeln, was spricht dagegen?
So eine die Realität ignorierende Äußerung von Frau Reichenauer,
wo man - die Begründung des Gerichts gelesen und verarbeitet (!)
hat - nur den Kopf schütteln kann.
Denn, Ich wiederhole:
„ . . . . kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung und folglich auch
nicht auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts“
„ . . . auch kein Argument „nur um des Schulabschlusses einer Min-
jährigen willen, dass eine siebenköpfige, bislang vollständig von
der Sozialhilfe abhängige ausreisepflichtige Familie langfristig im
Bundesgebiet bleiben könne.“
(edit/mod/NUB 7.3)
@ Günther S.
Wo ist das Problem?
Es geht doch nicht darum wer Anspruch hat, sondern um Humanität und christliches Handeln. Dass die Fälle sehr vielfältig und unterschiedlich sind kann doch niemand abstreiten. Das notwendige Fingerspitzengefühl kann durchaus schon vor einer Klage gewährleistet werden. Es gibt nichts einfacheres als die Schwächsten in der Gesellschaft noch schwächer zu machen. Die Schwachen unserer Gesellschaft kleben sich weder an der Straße fest noch haben Sie die geringste Chance auf einem Traktor zu demonstrieren.
Human und christlich handeln würde niemand schaden ganz im Gegenteil und Sie werden deswegen ganz sicher nicht am Hungertuch nagen müssen.
Noch eine Anmerkung zu der Denk- und Rechenweise von
Frau Reichenauer und dgl :
Da heißt es in dem Kommentar
"Es werden oft die Falschen abgeschoben" vom 09.01.
"Junge Menschen abzuschieben, die eine dieser Stellen"
(gemeint sind 20 000 unbesetzte Ausbildungsplätze)
"besetzen können, kann sich der Freistaat nicht leisten" . . . .
. . . aber - um beim aktuellen Fall zu bleiben, mögen es
auch mal weniger oder auch mehr Personen sein - .eine
jahrelange Alimentation einer siebenköpfigen, ausreise-
pflichtigen (!) Familie um der Besetzung eines Ausbil-
dungplatzes willen?
Rechenschwäche oder Denkfehler meinerseits ?